Können Minderjährige eine Steuerhinterziehung begehen?

6 Antworten

  1. Über eine Steuererklärung kann ein Minderjähriger keine Steuerhinterziehung begehen, denn er ist nicht geschäftsfähig! Eine diesbezügliche Steuererklärung muss von seinem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden, sodass sich dieser dann der Steuerhinterziehung schuldig machen würde.
  2. Wenn aber ein Jugendlicher unter 18 zb. regelmäßig Nachhilfeunterricht gibt (ohne Wissen seiner Eltern)oder andere regelmäßigen Einnahmen hat (zb. indem er Sachen bei ebay vertickt) und die dabei erzielten Einkünfte verschweigt, macht er sich auch einer Steuerhinterziehung schuldig, sofern die Einkünfte bestimmte Grenzen überschreiten!

DH.
 
Man muss der Vollständigkeit aber noch hinzufügen, dass eine Steuerhinterziehung nur angenommen werden kann, wenn außer der verkürzten Steuer noch ein Tatbestand erfüllt ist: der Vorsatz.
 
Vorsatz heißt Wissen und Wollen. Im Strafrecht wird man daher darauf abstellen müssen, ob der Jugendliche (der ja auch strafmündig sein muss) die Steuerrelevanz erkönnen konnte und sich das eventuell fehlende Wissen beschaffen konnte.

Kuck mal aus dem Fenster wenn du keinen Kopf hast. Wenn du noch auszubildender bist führt dein AG deine Lohnsteuern ab. Also nein.

Also nein ist falsch, es gibt auch noch andere Einkommensarten außer der Lohnsteuer, auch Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung sind steuerpflichtig und die kann man auch als Minderjähriger haben.

Natürlich können sie das! Die Steuerzahlungspflicht ist unabhängig vom Alter!

Wenn sie steuerpflichtig sind, dann ja.

Also erst ab 18?

@SceneKidd

Das hat nix mit dem Alter zu tun, schau auf meine Antwort oben.

Nein, du zahlst keine steuern.

Ich zahle schon Steuern! xD Ist nur eine Interessenfrage!

Woher weißt Du das? Die Tatsache der Minderjährigkeit schließt doch keine Steuerpflicht aus. Was ist mit Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung? Mit Einnahmen von Geldanlagen? Außerdem kann man doch schon mit 15 oder 16 berufsätig sein.

@Haegar1

stimmt auch wieder.