Können mich meine Eltern aus der Eigentumswohnung schmeißen?

11 Antworten

Nein, da es kein Mietverhältnis gibt müssen Deine Eltern Dir auch nicht kündigen. Sie müssen allerdings dennoch beim Amtsgericht einen Räumungstitel beantragen. Das BGB, insbesondere das Mietrecht auf das Du Dich bezüglich der Kündigungsfrist § 573c berufst, kennt im übrigen kein Gewohnheitsrecht.

Einen Räumungstitel zu erhalten dauert allerdings. Realistisch sind Verfahrensdauern von 6 Monaten bis zu 1 Jahr. Erst dann können sie mich rausschmeißen. von heute auf morgen geht da nichts

@cornelia37

Täusche Dich nicht, da Du lediglich die Wohnung geliehen hast, genießt Du auch keinen Kündigungsschutz bzw. längere Räumungsfristen.

Ohne einen Mietvertrag gelten auch keine Gesetze zum Mietrecht. Allenfalls das Zivilrecht. Sie können also keine Rechte aus dem Mietrecht herleiten. Außerdem gibt es im Mietrecht keinerlei Gewohnheitsrecht. Der Wohnungseigentümer kann sie von 1 Minute auf die andere auf die Straße setzen, leider. Sie sollten sich, falls das nicht passiert, dringend um einen Mietvertrag bemühen.

Du wohnst unentgeltlich in der Wohnung seit 10 Jahren und es gibt darüber keinen schriftlichen Vertrag?

Schlecht für dich, denn dann hast du im Grunde keinen Mietvertrag mit deinen Eltern, sondern einen Leihvertrag oder eine Leihe der Wohnung vereinbart.

Wohnungsleihen unterliegen nicht den gesetzlichen Kündigungsfristen und es gibt keinen Mieterschutz. Wurde keine Dauer der Leihe explizit vereinbart, dann können sie dich jederzeit rechtmäßig von heute auf morgen aus der Wohnung rauswerfen! Ich denke, eine Leihdauer wirst du nicht nachweisen können und damit hast du die Arschkarte.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm

Es wird Zeit, dass du mal aufhörst wie die Made im Speck zu leben. Vertrag dich entweder mit deinen Eltern und schließ einen gescheiten Mietvertrag ab, davon habt ihr beide was oder such dir gefälligst eine eigene Wohnung.

Das war eine sehr gescheite Antwort von dir. Die hilft mir jetzt wirklich weiter. Natürlich kann ich beweisen, dass ich seit mehr als 10 Jahren in der Wohnung lebe, denn es gibt 15 Parteien in diesem Haus, die mich seit ewigen Zeiten kennen.

@cornelia37

Es kommt nicht darauf an, wie lange du in der Wohnung schon gelebt hast, also wie lange sie an dich verliehen ist. Hier gilt § 604 Abs. 3 BGB, wenn ihr keine Vereinbarung über die Dauer der Leihe getroffen habt.

siehe auch den Link von Knarff.

@cornelia37

Du kannst zwar lesen, aber scheinst nicht zu verstehen, was ich schreibe.

Daher mal für dich erneut: es ist absolut für den unwichtig, wie lange du in dem Haus wohnst.

Du wohnst unentgeltlich seit zehn Jahren in der Wohnung; damit hast du mit deinen Eltern einen Leihvertrag über die Wohnung abgeschlossen. Jedes ordentliche Gericht wird in deinem Fall von einem solchem ausgehen.

Damit hast du keinen Mieterschutz und keine nach BGB geregelte Kündigungsfrist. Das steht alles in meinem Link drin.

Das bedeutet für dich, dass dcih deine Eltern rechtskräftig von heute auf morgen aus der Wohnung werfen könnten und du kannst nichts dagegen tun.

Du kannst dich natürlich auf den Standpunkt stellen, du hättest einen mündlichen Mietsvertrag. Nur müsstest du das dann auch beweisen können, und dazu gehören vor allem regelmäßige Mietszahlungen. Kannste das? Nein. Pech gehabt.

Da du kein Mieter bist, sondern dir deine Eltern die Wohnung 10 Jahre kostenfrei und ohne Mietvertrag überlassen haben, kannst du dich auch nicht auf diesen Paragraphen berufen. Deine Eltern können dich also durchaus unverzüglich aus der Wohnung werfen. Eine Kündigungsfrist brauchen sie dazu nicht einzuhalten.

Du solltest dich also wieder mit deinen Eltern vertragen oder dich schnellstens nach einer neuen Wohnung umsehen.

Du hast 10 Jahre unentgeldlich in der Eigentumswohnung Deiner Eltern gewohnt. Du hast sehr viel Geld sparen können. Eine Kündigungsfrist gibt es in Deinem Fall nicht.