Können meine die Eltern meines Exmannes ohne meine einstimmung in Ausland mit meinem Kind fliegen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

er hat das aufenthaltsbestimmungsrecht, aber nicht seine eltern. entweder fliegt er mit, oder das kind bleibt da. einfach das kind an die großeltern abschieben und einen auf lau machen is nich ... mach ihm das klar. notfalls mit einem guten anwalt. auserdem würde ich diese sache als "nicht aufsichtsfähig" deinem exmann vorwerfen und mit etwas glück wird ihm das recht zur aufenthaltsbestimmung abgesprochen.

ich kenn diese leute ja nicht und ich will ihnen auch nix unterstellen. aber man kennt ja aus der vergangenheit, bei ähnlichen vorfällen, in wie weit das ausarten kann.

@redbarrett

Ja genau! Die Schwiegerelltern wollen bestimmt das Kind in der Türkei oder Rumänien meistbietend verkaufen...

He, dass ist ja wohl mächtig übertrieben. Nur weil man ein/e frustrierte/r Ex ist, muß man hier nicht jeden Fall vergleichen. Das ist die dümmste Antwort, die ich je gelesen habe!!! Aber wenn ich mir deine Antworten hier so anschaue, dann wundert es mich nicht!

Was mich hier allerdings wundert, dass die Fragestellerin diese völlig verblödete Antwort auch noch als hilfsreichste Antwort ausgezeichnet wird!

@user1245

Jule, natürlich kann man nicht alle über einen kamm scheren und die sache ist vielleicht auch ganz harmlos. aber vorsicht ist besser als nachsicht. und warum nicht aus fehler/vorkommnisse/ereignisse anderer seine lehren ziehen. "woisch jule, wenn ´s kendle erschd mol en da bronna g´falla isch, brauch i´ koi zau meh´dromrom macha!"

@redbarrett

@redbarret Du solltest immer im Dialekt schreiben, dann würde man den Unsinn gar nicht erst verstehen.

@redbarrett

@redbarret

Ja, "WENN" das Kind in den Brunnen gefallen ist...

Ist es aber nicht!

Und wenn man keine Ahnung hat, sollte man es manchmal wie Dieter Nuhr halten!

die antwort ist kompletter blödsinn. natürlich dürfen die großeltern mit dem kind in den urlaub fahren. das sorgerecht der mutter ohne abr ist das papier nicht wert auf dem es steht. was er in seiner zeit mit dem kind macht, geht den umgangselternteil garnix an.

Was ist dagegen zu sagen, dass Oma und Opa mit dem Enkel ins Ausland fliegen? Sie werden ihn ja vermutlich dahinten nicht verkaufen, oder?

Gönne deinem Kind den Urlaub. Machst du es nicht, wird er mit Sicherheit auf DICH böse sein!

Fechte deinen Kleinkrieg nicht über das Kind aus.

Okay, er sollte dich zumindest informieren aber 2 Wochen sind ja keine Ewigkeit! Nutze die Zeit um selbst auch ruhe zu finden! (und runter zu kommen)

Da der Vater auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann er bestimmen, das sein Kind mit seinen Eltern Urlaub macht. Wie würdest Du reagieren, wenn Dir jemand vorschreiben würde, wann Du mit euren Kindern wohin und zu wem gehst. Das die Großeltern sich mit dem Kind dauerhaft ins Ausland absetzen wollen ist ja wohl nicht anzunehmen. Der einzige Grund für ein Verbot währe, wenn am Urlaubsort eine konkrete Bedrohung für das Kind vorhanden währe (z.b. Reisewarnung des Auswärtigen Amts).

abr hat damit garnix zu tun.

@timbatol

@ timbatol nur weil du die Antwort nicht verstehst, heißt dass nicht, das sie mit der Frage nichts zu tun hat. Bitte Reihenfolge beachten: 1.Lesen 2. Verstehen 3. Antwort schreiben, wenn man was zu schreiben hat.

@jsoelde19

nun nur weil du nicht verstanden hast was ich schrieb, heißt es nicht das dadurch wahrer wird, was du schreibst. nach wie vor ist deine antwort grütze. das abr hat nichts damit zu tun ob kv oder dessen eltern mit den kindern ins ausland dürfen. sie dürfen es, weil es dem umgangselternteil nix angeht was der betreuende elternteil macht in seiner zeit. zudem haben die eltern gem. gsr, somit kann kv ins ausland reisen. so wie es auch mutti kann während ihrer umgangszeit ohne das kv was dagegen sagen kann. es bedarf keines abrs um zu reisen. abr sagt nur wo das kind gemeldet ist. mehr nicht.

Da er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat würde ich sagen ja. Wenn es sehr wichtig ist dann lass dich von einem Rechtsbeistand beraten.

Hallo tankist, deine Schwiegereltern haben nicht das Recht einfach mit deinen Sohn in den Urlaub.

LG Martina