Können meine Eltern über mein Geld bestimmen?

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Die Rechtslage ist folgende: Wenn Dir die Eltern das Geld unter einer Bedingung gegeben haben, dann ist diese Bedingung auch wirksam und bindend. (Man nennt das eine vertragsauflösende Bedingung, bei deren Nichteinhalten der Vertrag als aufgelöst gilt. Verträge sind formfrei, das bedeutet sie gelten auch, wenn sie lediglich münlich abgeschlossen wurden).

Liegt jedoch keine Bedingung vor, so ist das Geld als Geschenk anzusehen und Du kannst über dieses unbeschränkt verfügen. Das heisst Du kannst es ausgebe, wofür Du willst.

Beachte jedoch, dass im zweiten Fall, solltest Du das Geld zur Gänze ausgeben, die Gefahr besteht, dass Die Deine Eltern keinen so Hohen Betra mehr schenken. Also sei diplomatisch.

Tipp: Vielleicht hilft es, wenn Du Deinen Eltern den dringenden Wunsch erklärst und sie davon überzeugst, dass Dein Kaufwunsch nur eine Ausnahme darstellt.

Gutes Gelingen und Verhandels wünscht Dir -- Martin ---

Wenn Du gerade erst konfirmiert wurdest, dann fällt ein Betrag von 90 Euro nicht ohne weiteres unter den "Taschengeld-Paragrafen" (was auch immer sich hier der eine oder andere an Sinn und Gerechtigkeitsempfinden zusammenreimen mag).

Wenn andererseits Deine Eltern Dir 200 Euro als "Taschengeld" eingeräumt haben, dann könntest Du Dir diese Uhr dann kaufen, wenn Du sie von diesem Geld bezahlen könntest. Hast Du noch etwas übrig von den 200 Euro? Dann kannst Du Deinen Eltern gegenüber so argumentieren. Wenn Du aber für den Kauf der Uhr an die verbliebenen 600 Euro müsstest, dann hast Du schon ein argumentatives Problem.

Rein rechtlich kannst Du einen Artikel für 90 Euro in Deinem Alter auf keinen Fall rechtswirksam erwerben! Wenn Deine Eltern dagegen sind, dann würde der Kauf rückabgewickelt. Und der Verkäufer muss sich darüber im Klaren sein (er müsste Dein Alter einschätzen und sich ggf. nachweisen lassen, dass Du zu dem Kauf berechtigt bist) und könnte der Rückabwicklung nicht widersprechen.

Gesetz und Rechtsprechung sind in Abhängigkeit von Deinem Alter bei einem Kaufwunsch in solcher Betragshöhe noch nicht "auf Deiner Seite". Da lässt sich gar nichts machen.

Sobald du 18, also volljährig bist, darfst du ganz allein entscheiden. Bis dahin musst du akzeptieren, was deine Eltern entscheiden. Tip: Leider hab ichs versäumt, aber du hast jetzt die Chance bis zu deinem 18. Geburtstag darüber nachzudenken, was deine Eltern für dich getan haben und was du ohne sie machen würdest, bzw. überhaupt machen könntest. Mir ist dieser Gedanke auch zu spät gekommen, leider!

Hallo,

deine Frage ist nicht -ohne weiteres- mit einem glasklaren ja oder nein zu beantworten.

Gerade wenn man auf den "Sinn"-gehalt des sogenannten Taschengeldparagrafen (§ 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB) nach dem Willen des Gesetzgebers auslegt, stehen deine Chancen, dir die Uhr von den Geldgeschenken zu kaufen, nicht so schlecht.

Das setzt voraus, dass deine "erziehungsberechtigten Eltern" zustimmend zur Kenntnis genommen haben, dass dir die Geldgeschenke zur Konfirmation geschenkt wurden. Diese grundsätzliche Zustimmung zur Entgegennahme von Geldgeschenken, ersetzt die Zustimmung der Eltern "für jedes" sich bei der Ausgabe des geschenkten Geldes folgende Rechtsgeschäft. Grundsätzlich bist du, wenn du gerade konfirmiert worden bist, ca 13/14 Jahre alt, d.h. du bist nur "beschränkt geschäftsfähig". Daraus folgt, dass du sehr wohl beim Kauf eines Artikels, der bei einem Kaufpreis von 89 € liegt, die Zustimmung deiner Eltern benötigst, anderenfalls, d.h. wenn du den Artikel ohne Wissen und Zustimmung deiner Eltern kaufen würdest, könnten deine Eltern - im Nachhinein - die Wirksamkeit des von dir eingegangenen Rechtsgeschäftes (Kauf der Uhr) wirksam widerrufen.

Aber zurück zu deiner konkreten Situation. Hier zählt, was ich oben gesagt habe. Waren deine Eltern mit der Entgegennahme der Geldgeschenke durch dich grundsätzlich einverstanden ? oder ??? standen sie den Geldgeschenken von vornherein a b l e h n e n d gegenüber und haben von vornherein eingewendet, dass du für die Ausgabe/Verwendung des geschenkten Geldes "in jedem Fall ihre Zustimmung benötigst" ??? Eine Rolle spielt ferner, ob diejenigen, die dir die Geldgeschenke gemacht haben, einen bestimmten Verwendungszweck für das Geld vorgegeben haben. Denkbar wäre ja, dass du schon länger auf die Erfüllung eines kostenintensiven Wunsches hinsparst (z.B. Computer, hochwertiges Fahrrad oder anderes teures Sportgerät, ein bestimmter Urlaub und viele andere mögliche Wünsche, auf die du evtl. selbst -nach deinem eigenen Wunsch- hinsparst und insofern auch diejenigen, die die Einzel-Geldgeschenke gemacht haben, ausdrücklich den jeweiligen Einzelbetrag mit der Maßgabe geschenkt haben, dass die Einzelbeträge deinem Fernziel, den "großen" Wunsch zu erfüllen (zusammen zu sparen) dienen sollten. Sollte eine derartige Zweckbindung eine Vorgabe der "Sponsoren" sein, haben deine Eltern auf jeden Fall ein Recht zur Einrede. Sollten dir jedoch die Einzel-Geldbeträge zur völlig freien Verfügung geschenkt worden sein, sieht es schon vollkommen anders aus. Dabei musst du aber auch berücksichtigen, dass deine Eltern "immer" nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, deinen Umgang mit Geld (auch wenn es "gefühlt" ja uneingeschränkt dir gehört), nicht nur zu beobachten sondern auch zu beeinflussen und - wenn du zu sehr spontanen und "nüchtern" betrachtet unsinnigen Ausgaben neigst, wirksam !!! einzuschreiten. Darin liegt auch ein ganz wesentlicher "E r z i e h u n g s a u f t r a g", der deinen Eltern bis zum Erreichen der Volljährigkeit obliegt. Ein Indiz für gerechtfertigte Einwände deiner Eltern könnte darin zu sehen sein, dass du beispielsweise die 200 €, über die du bereits frei verfügen konntest, für "Nippes" ausgegeben hast. Deine Eltern könnten durchaus einwenden, dass du bei "vernünftigem" Umgang mit "deinem" Geld die Uhr bereits aus diesem 200 €-Anteil hättest kaufen können. Dabei spielt letzten Endes -über die oben genannten Einschränkungen hinaus - sogar die finanzielle Gesamtsituation deiner Eltern (Familieneinkommen) und Größenodnung sowie Verwendung deines üblichen Taschengeldes eine Rolle.

Fazit: Du siehst, die Beurteilung der sinnvollen und sachgerechten Verwendung der Geldgeschenke ist nicht so ohne weiteres mit ja oder nein möglich. Wie so oft im Leben gibt es nicht nur eine sogenannte "Entweder / Oder" im Sinne einer "scharz/weiß"-Sicht. Es gibt, aufgrund vielfältiger Bedingungen und Voraussetzungen immer auch eine sogenannte "Grauzone" oder auch eine individuelle Betrachtung der Gesamtsituation. Ich würde dir empfehlen, unter Berücksichtigung aller genannten Aspekte, über die "vernünftige" weitere Verwendung deiner Geldgeschenke mit deinen Eltern in Ruhe und mit Augenmaß zu diskutieren und durch überzeugende Argumente bzw. als "Kompromiss" den Verzicht auf einen anderen Artikel, den du dir evtl. noch wünschst, anzubieten. Da wird es unter vernünftigen Menschen, mit beiderseitigem guten Willen doch eine Lösung geben. Niemand -von außen- wie ich im übrigen auch, kennt alle oben genannten Bedingungen, bzw. die Gesamtsituation in eurer Familie. Deshalb ist eine e i n d e u t i g e r e Beantwortung deiner Frage nicht möglich.

Versuche ein vernünftiges Gespräch mit deinen Eltern zu führen, am besten einen Kompromiss, zu finden.

Viel Erfolg,

Gruß hotteb

Grundsätzlich haben Deine Eltern das Recht dazu. Aber der Sinn der Geldgeschenke zu so einem Anlass wie Konfirmation ist, dass sich der/die Konfirmant/in besondere Wünsche erfüllen kann und da eine Uhr für 89 €, bei 800 € geschenkt würde ich für durchaus angemessen sehen. Richte Deinen Eltern einen schönen Gruss aus. Man kann auch übertreiben.

Das Problem ist ja ,dass ich bereits 200 Euro ausgegeben habe :/