Können meine Eltern Geld von meinem Sparbuch abheben?

6 Antworten

Dann hat die Bankangestellte aber mal ein ziemliches Problem. Sie hat sich an das zu halten,w as der Konto-Inhaber= DU vereinbart hat. Das wird dann auch im Kundendatensatz hinterlegt.

Wende Dich mit einer Beschwerde an die Bank, dann sieh weiter.


Dass die neue Dame dort dafür die Hölle heissgemacht kriegt, braucht Dich nicht interessieren.. sie hat gegen einen absoluten Grundsatz verstoßen.


Dann hat die Bankangestellte aber mal ein ziemliches Problem. Sie hat sich an das zu halten,w as der Konto-Inhaber= DU vereinbart hat. Das wird dann auch im Kundendatensatz hinterlegt.

Es geht offensichtlich nicht um ein Giro-Konto, sondern um ein Sparbuch, und dafür gelten eigene Spielregeln. Ein Sparbuch ist ein Inhaber-Wertpapier, jeder, der es in Händen hat, kann und darf (theoretisch) darüber verfügen.

Der einzige effektive Schutz vor unbefugtem Zugriff ist, es mit einem Losungswort zu sperren ("vinkulieren").

https://de.wikipedia.org/wiki/Spareinlage#Rechtsnatur\_des\_Sparbuchs

Im endeffekt kannst Du entweder mit ihm reden oder ihn anzeigen.

Ob es sinnvoll ist seinen Vater zu verklagen lasse ich mal dahingestellt...

Wenn du minderjährig bist, dürfen deine Eltern als deine gesetzlichen Vertreter verfügen und auch die Sperre wieder aufheben. Als Vertreter handeln sie für dich. Aber sie müssen gemeinsam handeln, wenn in den Eröffungsunterlagen nichts anderes vereinbart ist. Es lohnt, bei der Bank nachzufragen, warum sie trotz Sperre die Verfügung zugelassen haben.

Geh zum Filialleiter Deiner Bank und erkläre ihm den Fall. Und dann lass Dein Sparbuch vinkulieren, sodass niemand mehr ohne Losungswort darauf zugreifen kann.


Sollte das Sparbuch bereits vinkuliert sein und Dein Vater der Bankangestellten das Losungswort herausgelockt haben, dann ist sie schadenersatzpflichtig, und ich würde da wohl in der Bank etwas laut werden. Denn das kann's dann wirklich nicht sein, das ist dann ein völlig unzulässiger Übergriff und ein Vertrauensmissbrauch Dir gegenüber.

Sofern die Sperre gegenüber dem Vater in Form einer Verfügungsbeschränkung wirksam eingestellt war - dazu müssen Sie berechtigt sein (volljährig?) können Sie versuchen, das Geld von der Sparkasse ersetzt zu erhalten.

Ferner haben Sie die Möglichkeit den Vater wegen Untreue und Unterschlagung von Geld zu verklagen und auf dem Zivilrechtswege Schadensersatz einzuklagen.

Ohne wirksame Verfügungsbeschränkung ist das Sparbuch ein "hinkendes Inhaberpapier" - heißt, der jeweilige Inhaber darf verfügen,  und andersseits ein "qualifiziertes Legitimationspapier", welches seinen Inhaber gegenüber der Bank als Berechtigten legitimiert.