Können Jugendliche wegen Volksverhetzung angezeigt werden?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo 22Rafael22,

als Jugendlicher kannst Du genauso wie ein Erwachsener angezeigt werden.

Allerdings gelten für Jugendliche nicht die im Strafgesetz angeführten Geld.- oder Freiheitsstrafen, sondern es gilt folgendes:

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§ 5 Jugendgerichtsgesetz (JGG) - Die Folgen der Jugendstraftat

(1) Aus Anlaß der Straftat eines Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln angeordnet werden.

(2) Die Straftat eines Jugendlichen wird mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe geahndet, wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen.

(3) Von Zuchtmitteln und Jugendstrafe wird abgesehen, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt die Ahndung durch den Richter entbehrlich macht.

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Schöne Grüße
TheGrow

Mir ist gerade aufgefallen das meine Differenzierung der Frage nicht vom Handy aus gesendet wurde also zuerst vielen dank für die Antwort jedoch muss ich verneinen es handelt nicht um mich :) wir hatten eine Diskussion über die Behandlung von Straffällig geworden minderjährigen hierbei waren wir uns uneins was geschieht wenn so eine Person Medien die diesen Tatbestand erfüllt verbreitet oder wie jetzt gerade Hasskommentare von sich gibt. Trotzdem vielen lieben dank

Ja. Ein Strafantrag (Anzeige) kann immer gestellt werden. Jugend schützt vor Dummheit nicht und Dummheit nicht vor Strafe.

Anzeige ist möglich, ob du strafverfolgt wirst ist damit aber nicht sicher

Selbstverständlich. Strafmündig bist du ab 14.

Angezeigt werden = ja.

Strafverfolgung = im Ermessen des Staatsanwalts

Verfahren und Verurteilung = sehr unwahrscheinlich

Kam bei uns auch raus danke!

Ziemlich ungenaue Antwort! ...es kommt immer darauf an, was tatsächlich los war...!

@brownsugarsugar

Ungenaue Frage zieht ungenaue Antwort nach sich. That's life.

@DrStrosmajer

Ich hatte eigentlich differenziert jedoch schreibe ich vom handy aus und scheinbar hat etwas gebuggt oder es gat schlicht nen fehler gegeben,  die fälle über die wir diskutiert hatten waren : Bei dummen Sprüchen auf Facebook,  dann in privatkreis und die bloße Verbreitung solcher Medien

Es ist reichlich mutig, das zu behaupten, wenn man nicht weiß, worum es überhaupt geht!

Die Staatsanwälte sind in letzter Zeit nicht gut auf so was zu sprechen!