Können in der Nebenkostenabrechnung arbeiten für Drainage berechnet werden?
In der Nebenkostenabrechnung vom gärtner ist aufgeführt, Arbeiten zum freilegen der Lichtschächte und mit Kokosdrainage angeschlossen aufgefürt, sowie das material und der Bagger. Dürfen Diese kosten überhaupt mit zu den Nebenkosten gezählt werden, da dies a instandhaltungsarbeiten waredn, da wasser in den keller gelaufen ist. Hoffe es kann mir jemand helfen.
Danke!!!
MfG Torsten
3 Antworten

Ich möchte mich nicht festlegen aber ich sage nein. Schon aus dem Grund welchen Du selber gesagt hast. Instandhaltung. Drainage legen ist ja keine Typische "Gartenarbeit" Aber bevor man wortlos was abzieht einfach mit dem Vermieter sprechen. Das hilft meistens.

ich meine: nein! im mietvertrag müsste einerseits als zu zahlende betriebskosten "gartenpflege" vereinbart sein. dann könnten wiederkehrende pflegarbeiten umgeleg werden. in diesem fall geht es um etwas ganz anderes, nämlich bauliche veränderungen im sinne von Instandsetzung. das diese nun ein gärtner gemacht hat, ist doch uninteressant. irgendwie verwirrend ist deine formulierung "nebenkostenabrechnung vom gärtner". wie ist denn das eigentlich zu verstehen. der macht diese doch nicht, oder?

Albatros hat völlig recht. wenn nicht im mietvertrag genau beschrieben wurde daß für etwas bestimmtes gezahlt werden muß, ist es auch nicht umlagefähig. (BGH vom 07. April 2004). Außerdem kann ich nicht erkennen daß solche arbeiten durch § 27 II.BVO gedeckt wären. meinetwegen das reinigen des lichtschachtes, weil man es als reinigung oder wartung auslegen kann. aber der aushub dient mit sicherheit der instandhaltung des gesamten gebäudes.

Grundsätzlich sind Instandhaltungsarbeiten auch für Gärten auf den Mieter umlegbar, allerdings nur dann, wenn es sich um wiederkehrende Tätigkeiten handelt, also laufend Kosten anfallen. Bei einer Reparatur oder nachträglichen Erweiterung (Drainage) allerdings schiene es mir zumindest zweifelhaft, ob diese umlagefähig ist. Das kann man aber letztlich nur bei einer eingehenden Prüfung aller Unterlagen feststellen - ich würde mich fachlich beraten lassen (kommt natürlich auch ein wenig auf die Höhe der Umlage an!), z.B. bei einem Mieterverein.