Können Großeltern eine Stiefkindadoption verhindern?

5 Antworten

Du sagst es eigentlich schon selber.

Die Großeltern haben Umgangsrecht...was nicht gleichbedeutend ist mit Sorgerecht.

Die Großeltern können die Adoption nicht verhindern, jedoch denke ich, dass Du Deinem Kind nicht den Umgang mit den (biologischen) Großeltern verbieten solltest.

Kommt auch ein bisschen drauf an, wie alt Deine Tochter ist...vielleicht kann m,an sie ja schon in die Entscheidung einbeziehen, ob sie die Eltern ihres leiblichen Vaters besuchen möchte, oder nicht.

Rechtlich relevante Auskünfte gibt Dir selbstverständlich ein Anwalt mit der Fachrichtung Familienrecht.

Also ich will ihr natürlich nicht den Umgang mit der Familie verbieten aber ich weiß nicht ob ihre Großeltern das denken könnten, da sie schon solche Zweifel geäußert haben was aber von meiner Seite totaler Schwachsinn ist.

@Vamiti

Zweifel zu äußern ist deren gutes Recht. Du solltest noch einmal (wenn nötig auch öfter) offen mit ihnen reden, damit sie verstehen, dass Du ihnen ihr Enkelkind nicht wegnehmen willst.

https://www.recht.help/erbrecht/adoption-erberechtigung-erwachsender-minderjaehriger/

Lies Dich da mal ein. 

Und lasst Euch beraten - im Jugendamt oder bei einem Anwalt. Vlt. wäre eine Einbennung möglich.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html

Eine Einbenennung würde nach der Hochzeit vermutlich als erstes in Frage kommen. Sie ist 8 Jahre alt und hat bereits den Wunsch geäußert, das sie dann den selben Nachnamen wie ihr Stiefvater tragen möchte.

@Vamiti

Dann könnt Ihr ja evt.auf die Adoption verzichten. Da bleiben ja auch Erbansprüche erhalten.

Mein Enkel ist auch nur einbenannt. Der Vater lebt allerdings noch.

du solltest dir einen Anwalt für Adoptionsrecht suchen.

Wieso müsst ihr ein Jahr warten mit der Heirat, wenn der Vater deiner Tochter verstorben ist?

Lebt deine Tochter in einer Pflegefamilie und was für Rechte bei einer evtl.Adoption was die Großeltern betrifft?

Dein Fall ist viel zu komplex, dass man das hier behandeln kann.

Ein Anwalt ist der richtige Ansprechpartner für dich.

Uns wurde das so mitgeteilt das wir nach der Heirat ein Jahr warten müssten auch wenn der Vater verstorben ist. Sie lebt natürlich bei mir und ich habe das alleinige Sorgerecht. Ein Anwalt käme dann in Frage wenn es soweit ist und ich dachte ich frag einfach vorab hier mal nach, weil ich mich das gefragt hatte :)

sie werden rechtlich ihren umgang nicht verlieren, den behalten sie als bezugspersonen. sie können natürlich gegen eine adoption klagen und bei guten argumenten, können sie diese verhindern.

Lass dich lieber von einem Anwalt beraten.