Können Gerichtskosten verfallen?
Ich habe heute meine Gerichtskosten Rechnung erhalten von einer Verhandlung deren Beschluss über 3 Jahre her ist!
ist das rechtens? Muss ich diese noch zahlen?
3 Antworten
Gerichtskosten verjähren erst nach vier Jahren. § 5 Gerichtskostengesetz.
Die Gerichtskosten verjähren somit am 31.12.2018.
Theoretisch kannst Du auch noch nach Ablauf dieser Frist eine Rechnung erhalten. Dann musst du die E i n r e d e der Verjährung geltend machen - und die Rechnung ist gecancelt.
Gerichtskosten verjähren erst nach vier Jahren. § 5 Gerichtskostengesetz.
Ansprüche auf Zahlung von Kosten verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich oder in
sonstiger Weise beendet ist.
Ob sie richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Die Forderung ist auf jeden Fall noch nicht verjährt.
was genau heisst denn "über 3 jahre her"?
Vom 7.1.2014
die verjähren am 31.12.2018
Ich habe gerade nachgesehen, das Urteil war vom 7.1.2014
Daher ist die Rechnung also richtig?