Können Geldgeschenke an die Enkelin, nach dem Tod der Oma, von den Erben zurück verlangt werden?
Meine Ex-Schwiegermutter möchte meiner Tochter einen höheren Geldbetrag zukommen lassen. Meine Tochter hat nun Angst, diesen Betrag, im Falle ihres Todes an die Erben ( 2 Söhne ) zurück zahlen zu müssen. Ist ihre Angst berechtigt ?
5 Antworten
was zu lebzeiten verschenkt wurde, kann von den hinterbliebenen nach dem tod des schenkers nicht wieder zurückverlangt werden. denn vererbt wird nur das, was nach dem tod vorhanden ist. wenn nach dem tod nichts da ist, kann nichts geerbt werden.
Also wie hier beschrieben ist geschenkt nicht gleich geschenkt.
Ich hab mal einen Link rausgesucht, der dir vielleicht weiterhilft http://www.recht-finanzen.de/contents/1261-nachlass-welche-geschenke-gehoeren-zum-nachlass
Du kannst auch unter Begriffen wie Schenkungen vor Tod selbst nochmal googeln.
Hoffedas hilft dir weiter
Nein, geschenkt ist geschenkt und damit gehört es deiner Tochter, da kann keiner irgendwas von ihr verlangen, niemand muss sein Eigentum einfach an irgendwen abgeben, der es gern hätte
Ja die Söhne können bis zu 10 Jahre nach der Schenkung diese noch zurückfordern. Wie viel bis wann & in welchen Abstufungen, kann ich nicht sagen. Je nach Summe währe es glaube ich ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.
Geschenkt ist geschenkt,wieder genommen ist gestohlen.Nein,niemand kann und darf so ein Geschenk zurück verlangen.Macht euch keine Sorgen.Ausserdem braucht ihr ja den Söhnen nichts von dem Geschenk erzählen.