Können die Wartungskosten für eine Wasser-Enthärtungsanlage auf die Mieter umgelegt werden?

4 Antworten

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Hallo TrullaT, die Wartungskosten gehören zu den laufenden Unterhaltungskosten und sind deshalb grundsätzlich umlagefähig. Berechnet dürfen Dir die Kosten allerdings nur, wenn dies im Mietvertrag auch vereinbart wurde. Gruß, peuteneuer von ObjektV.de

natürlich- kommt ja auch den Mietern zugute

Ja, das ist in Ordnung.

du bist ja auch diejenige, die massenhaft entkalker spart