Können die Parkgebühren verlangen wenn der Parkplatz eine öffentliche Wiese ist?

3 Antworten

...ob die das dürfen...ja (Begründung von sterz ist super)
ob das Abzocke ist...dazu sage ich mal deutlich 'jein':
- Wie schon geschrieben entstehen dem 'Veranstalter' auch durch einen 'Wiesenparkplatz' Kosten; da ist nicht nur die Nutzungsgebühr, so ein Parkplatz muss ja eingeteilt werden (Planungskosten), vermutlich gab es Einweiser und der Kassierer macht das ja auch nicht nur zum Spass das wären also alles Argumente für 'nein'.

- Es gibt Unternehmen, die sich auf das Parkplatzgeschäft spezialisiert haben, der Oldtimer-Treff-Veranstalter wird also wahrscheinlich eine Fachfirma beauftragt haben, die Parkplatzorganisation gegen die Einnahme der Gebühr durchzuführen, so weit noch schön und gut, aber diese Unternehmen zahlen ihrem Personal (maximal) Mindestlohn obwohl sie unfassbar hohe Gewinne kassieren, ich gehe stark davon aus, dass von Deinen 4,-€ Parkgebühr 2,50€ Reingewinn für den Unternehmer übrig bleiben. Also Abzocke ja, aber in erster Linie gegenüber dem eigenen Personal.

Nun, die Wahrscheinlichkeit ist eher groß, dass die von Dir erwähnte "öffentliche Wiese" doch eher in Privatbesitz ist und von daher ist es auch legitim, dass der Eigentümer fürs Parken Geld verlangt... 

Was ist denn eine öffentliche Wiese? Die Wiese gehört jemandem, der stellt sie gegen Gebühr als Parkplatz zur Verfügung. Das ist völlig normal. Eine öffentliche Wiese gibts höchstens im Park, alles andere ist Privatbesitz.