Können die Eltern FSJ-Kosten der Kinder in der eigenen Steuererklärung geltend machen?

2 Antworten

Beim FSJ besteht grundsätzlich ein Anspruch unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung durch die Einrichtung. Manche Einsatzstellen bieten auch Arbeitskleidung an. Wird keine Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung gestellt, bekommt man eine Geldersatzleistung.

Von daher verstehe ich nicht wieso der FSJler im Wohnheim die Miete bezahlen muss.

Für Kinder gibt es Kindergeld und im Rahmen der Günstigerprüfung möglicherweise einen Kinderfreibetrag.

Und weil das FSJ nicht als Ausbildung gilt, kann es auch keinen Freibetrag für auswärtige Unterbringung geben, weil der nämlich eine Ausbildung voraussetzt.