Können die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe zum Teil auf den Mieter umgelegt werden, da er durch die Energiequelle Heizkosten spart?
Wir haben eine Mietwohnung die mit einer Wärmepumpe geheizt wird. Die Anschaffung dieser pumpe war aber wesentlich teurer sls eine Ölheizung. Kann ich z.b. Monatlich einen kleinen Anteil bei den Nebenkosten abrechnen als gerätenutzung z.b.
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Modernisierungsmassnahmen können unter bestimmten Bedingungen zur Mieterhöhung führen, jedoch nicht die Umlagen. Die Umlagen fallen eher wegen der Energieeinsparung gegenüber z.B. Ölheizung.
Ich halte es für dringend erforderlich, hierzu einen Fachanwalt für Mietrecht zu fragen, damit alle Bedingungen ausgeschöpft werden können. § 559b BGB gibt da schon eine Vorabinformation
http://buergerliches-gesetzbuch.net/paragraph-559b
mit 11% per annum eventuell möglich , § 559 II BGB