Können Azubis in einer Gleitzone sein?

4 Antworten

Nein , das Einkommen von Auszubildenden unterliegt den vollen Sozialversicherungsbeiträgen:

https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/auszubildende-besonderheiten-bei-den-neuen/besonderheiten-bei-der-beitragsberechnung_240_94670.html

Die Beitragsberechnung ist bei Auszubildenden anders geregelt als bei anderen Arbeitnehmern.

Die Gleitzone darf bei Auszubildenden während der Dauer des gesamten Ausbildungsverhältnisses nicht angewendet werden. Für die Beitragsberechnung ist entsprechend immer das tatsächliche Entgelt maßgebend.

Azubis sind, unabhängig vom Einkommen, versicherungspflichtig. Bei einer Vergütung von weniger als 10 % der Beitragsbemessungsgrenze übernimmt der Betrieb die VOLLEN Versicherungsbeiträge.

In welchem Bereich meinst du denn die Gleitzone? Steuer, Arbeitszeit, Prüfung, Versicherung.....

Gleitzonenregelung darf bei Azubis nicht angewandt werden.