Knöllchen wegen nicht konformer Parkscheibe

3 Antworten

Da steht nicht "ohne Parkscheibe" sondern "ohne vorgeschriebene Parkscheibe".

"Unter Parkscheibe (Bild 291) versteht man Kartonscheiben nach Art der Zeituhr, die vom Kraftfahrer dort, wo die Benutzung vorgeschrieben ist, am Kraftfahrzeug sichtbar und so anzubringen ist, daß die Zeit, zu der er das Fahrzeug verläßt, erkennbar ist."

http://www.rechtslexikon.net/d/parkscheibe/parkscheibe.htm

Vielleicht kannst du glaubwürdig nachweisen, dass deine Uhr nicht mitlaufend war.

Ich habe heute einen Strafzettel in Rheinfelden bekommen, weil meine richtig gestellte Parkscheibe nicht die vorgeschriebene Größe hat. Bisher habe ich gar nicht gewusst, dass es so eine Regelung gibt. Woher bekommt man die Informationen über die richtige Parkscheibengröße? Muss man jeden Sonntag die Gesetzesänderungen studieren? Fazit: Es kommt der Behörde nicht darauf an, festzustellen ob eine Parkzeit überschritten wurde, sondern dem Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Das ist keine normale zulässige Parkuhr. Daher ist das Knöllchen gerechtfertigt.