Zahlt der Mieter oder der Vermieter, wenn das Abwasserrohr verstopft ist?

9 Antworten

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Wenn die Verstopfung eindeutig einer bestimmten Wohnung zuzuschreiben ist (also vor den senkrecht hinablaufenden Rohren für verschiedene Wohnungen), zahlt der Eigentümer dieser Wohnung - sonst die Eigentümergemeischaft aller Eigentümer.

Der Eigentümer kann jedoch, wenn die Verstopfung auf eine falsche Nutzung (Abfälle ins Klo, zu viel Papier, Spielzeug...) zurückzuführen ist, dem Mieter die Kosten auf das Auge drücken. Dazu braucht er die Bestätigung des reinigenden Unternehmens, ob besondere Gegenstände (Monatsbinden, Papierrolle, Unterhose...) im Rohr waren.

Als Vermieter lässt man sich den Grund der Verstopfung und den genauen Ort natürlich immer bescheinigen!

Wenn du den Auftrag zur Beseitigung der Verstopfung ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers/Vermieters erteilt hast, zahlst zunächst du selbst und musst dich um eine Erstattung selbst kümmern.

Kommt auf Deinen Vermieter wohl an?? Wenn er beweisen kann, daß die Verursachung vom Dir ist, wirst Du wohl auch in die Tasche greifen müssen..

In unserem Haus war es auch schon..hat aber der Vermieter bezahlt!!

Zunächst erst einmal der Vermieter. Die Frage aber ist, was hat die Toilette verstopft. Bei einem Rohr mit einem Durchmesser von 100 mm, muss schon einiges zusammenkommen, damit dieses Rohr verstopft. Häufig wurde durch den Mieter etwas dort hineingetan, was dort nicht hingehört. Ist dieser Beweis erbracht, dann wird der Vermieter diese Kosten von Ihnen einfordern. MfG

Der Mieter sprich du weil dein Abwasser ja durch das Abwasserrohr geht und wenn mehrere Parteien im Haus wohnen könnt ihr auf einen sehr kulanten Vermieter hoffen oder es wird durch die Parteien geteilt wenn man nicht klar sagen kann von wem aus die Verstopfung geht, aber das man den Vermieter da zur rechenschaft sprich zur Kasse bitten darf ist zumindest rechtlich nicht so

Mieter, oder war der Vermieter zu Besuch und das Klo benutzt?