Klinikaufenthalt, auf Arbeit krank melden nach Elternzeit oder Elternzeit verlängern?
Hey, vielleicht weiß ja wer hierzu genaueres. Ich bin in Elternzeit seit einiger Zeit und wegen gesundheitlicher Probleme bekam ich nun sehr spontan und früher als gedacht einen Platz bei einer Mutter - Kind- Kur. Mein Referendariat (Lehramt) an einer Schule wäre demnächst nach der Elternzeit fortgesetzt worden und ich hatte mich gefreut, dann endlich wieder Geld zu verdienen, gerade weil eine Trennung höchstwahrscheinlich bevorsteht und ich derzeit finanziell abhängig bin. Nun habe ich jedoch mit Kind diesen Platz angeboten bekommen und möchte diesen definitiv annehmen. Nun ist die Frage: die Elternzeit zu verlängern und wieder kein Geld bekommen oder das Ref antreten und sich dafür in der Zeit krank schreiben lassen und wenigstens doch das Geld zu bekommen- jedoch diesen Druck zu haben, immer schön alle auf dem Laufenden zu halten (wann man etwa wieder kommt usw)...falls es relevant ist, der Aufenthalt der Kur beginnt schon ca 2 Wochen VOR der Wiederaufnahme des Refs.
3 Antworten
Du hast den Platz- im Referendariat - ich nehme an der Teil Kostenübernahme der Kur durch Beihilfe/Krankenkasse ist auch geklärt?
Die Verlängerung der Elternzeit musst du rechtzeitig beantragen.
Wie dies mit der Kur während eines Referendariat läuft- weiß ich nicht, bei Lehrern ist alles anders. Ich würde mich an das zuständige Schulamt/Schulleitung wenden.
Welchen Weg du gehst- bleibt deine Entscheidung. Ich vermute der Plan Elternzeit ist organisatorisch einfacher, müsstest dir nur überlegen- wie lange du verlängerst.
Von welchem Zeitraum reden wir denn hier? Eine Kur dauert doch normalerweise allerhöchstens vier Wochen.
Da sollte es doch eigentlich reichen, die Elternzeit noch um einen Monat zu verlängern. Und dann kannst du ins Referendariat starten.
Wenn die Kur gesundheitlich notwendig ist, macht es ja auch durchaus Sinn, vor dem Wiedereinstieg ins Berufsleben die Kur noch zu absolvieren, damit du dann wieder fit bist.
Arbeitnehmer müssen für eine vom Arzt verordnete Mutter-Vater-Kind-Kur keinen Urlaub nehmen. Arbeitnehmer müssen für eine vom Arzt verordnete Kur keinen Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer freizustellen bei Bezahlung des vollen Gehalts, so das Müttergenesungswerk.
Das trifft natürlich nur dann zu, wenn du deine Tätigkeit schon wieder begonnen hättest. Krankschreiben darf dich kein Arzt dafür.