Klinikaufenthalt - was dem Arbeitgeber erzählen?

6 Antworten

ich würde die wahrheit sagen. mir wäre das risiko zu groß,das es irgendwann mal hintenrum raus kommt und mir dann unehrlichkeit unterstellt wird. sprich mit deinem chef,bitte ihn,es vertraulich zu behandeln. es kann ja auch immer wieder vorkommen das du nicht voll belastbar bist,wenn der chef bescheid weiß kann er dir helfen,das du die ausbildung trotzt therapie durchführen kannst.

Bei stationären, psychotherapeutischen Aufenthalten sollte man ehrlich gesagt immer mit offenen Karten spielen. Du bist zwar nicht dazu verpflichtet, das Deinem Arbeitgeber mitzuteilen, aber stell Dir jetzt mal vor, er würde das von jemand anderem erfahren ... was würde er da denken? Da ist es doch besser, wenn er direkt von Dir erfährt, was los ist.

Du bist seit Mai in dem Betrieb. Man kennt Dich also und wird Dir aufgrund Deiner guten Arbeitsleistung den Ausbildungsvertrag gegeben haben. Wenn ich richtig rechne, bist Du ja rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn wieder zu Hause und kannst die Ausbildung pünktlich antreten. Da der Vertrag ja vermutlich auch schon unterschrieben wurde, kann Dein Arbeitgeber jetzt nicht einfach so einen Rückzieher machen. Das könnte er lediglich, wenn er den Eindruck hätte, dass da keine Vertrauensbasis geschaffen werden kann. Dein Arbeitgeber müsste einen triftigen Grund angeben, wenn er einen Rückzieher vom Arbeitsvertrag machen würde. Eine Krankheit, die rechtzeitig zu Beginn der Ausbildung behandelt sein dürfte und Dich nicht an der Ausübung aller ausbildungsrelevanten Tätigkeiten hindert, ist keinerlei Anlass für Deinen Chef, Dich zu kündigen. Dein Arbeitgeber kann aber sehr wohl vom Ausbildungsvertrag zurücktreten, wenn er das Gefühl hat, Dir nicht vertrauen zu können. Inwieweit davon jetzt Erkrankungen betroffen sind, kann ich so nicht sagen ... damit kenne ich mich nicht aus, aber ich bin immer eher ein Mensch, der den direkten Weg wählt, anstatt den indirekten Gerüchteweg über irgendwelche anderen Leute. Es steht doch zu befürchten, dass irgendein zukünftiger Arbeitskollege von Deinem Klinikaufenthalt erfährt und das dem Chef mitteilt. Da würde ich immer besser die Flucht nach vorne wählen.

Erzähle Deinem Chef, dass Du derzeit in der Klinik bist und dass Du aber auch davon ausgehst, rechtzeitig zu Ausbildungsbeginn wieder einsatzfähig zu sein. Wenn er ein guter Chef ist, wird er das verstehen.

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft für den stationären Aufenthalt. Ich habe selber schon eine stationäre Psychotherapie hinter mir und weiß sehr gut, wie anstrengend das ist. Denke aber immer daran, dass Dir alle dort vorhandenen Menschen nur helfen möchte. Niemand möchte Dir etwas böses antun oder Dich bewusst verletzen, auch wenn Du vielleicht mal den Eindruck bekommen wirst. Manchmal muss man aber an seine Grenzen geführt werden, um wirklich langfristig etwas ändern zu können. Du schaffst das und wirst pünktlich zum September stark genug sein, um Deine Ausbildung antreten zu können.

Viel Glück!

Wenn ich richtig rechne, sind die 6 Wochen doch um, wenn du die Ausbildung anfängst. Ich würde da gar nichts erzählen. Wenn du erstmal einige Zeit da bist und sich ein Vertrauensverhältnis (auf beiden Seiten) gebildet hast, sieht die Sache anders aus.

Aber als "psychisch krank" einsteigen, das kommt nicht besonders gut an.

Richtig, die 6 Wochen sind dann genau um. Ich arbeite momentan jedoch im selben Betrieb als Aushilfe.

@Ghettokeks

... und genau deshalb solltest Du mit offenen Karten spielen, bevor irgendjemand anderer Deinen Chef über Deinen Klinikaufenthalt in Kenntnis setzt. Da könnte er dann nämlich schon mit der Begründung kommen, dass er Dir nicht vertraut, weil Du ihn über solch wichtige Dinge nicht informierst.

Schildere ihm, dass Du derzeit ein paar Probleme hast, die aber überhaupt nichts mit Deiner Arbeit zu tun haben und dass Du pünktlich zu Ausbildungsbeginn fit bist und Dich schon darauf freust, in seinem Team arbeiten zu können. Wenn er einigermaßen menschlich ist, wird er das verstehen ... hoffe ich zumindest, aber eine Garantie kann Dir natürlich niemand geben. Leider!

@Ghettokeks

Okay, das ist eine völlig andere Situation, weil man dich dort schon kennst. Es gibt absolut keine Pflicht, dem Arbeitgeber über irgendetwas was seine Erkrankung angeht, in Kenntnis zu setzen. Aber in diesem speziellen Fall würde ich in einem Vier-Augen-Gespräch mit ihm darüber sprechen.

Man kann nicht einfach jemandem den Ausbildungsplatz kündigen, der in deine Situation gekommen ist. Da gibt es Gesetze.

Wichtig ist ein Gespräch mit dem sozialmedizinischen Dienst - die sagen dir alle weiteren Schritte, sollte es zu einem Klinikaufenthalt kommen. Sie können auch ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber führen.

Innerhalb der Probezeit kann man im Allgemeinen sehr einfach kündigen. Ausnahmen sind z.B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft... Das ist das Gesetz.

@Moonie1970

@ Moonie1970: Die Probezeit hat aber ja noch gar nicht begonnen. Sie beginnt erst im September und selbst dann muss der Arbeitgeber einen triftigen Grund für die Kündigung nennen. Er kann jetzt nicht einfach sagen, dass ihm die Nase des Angestellten nicht passt und er deshalb keine weitere Zusammenarbeit wünscht.

In der Ausbildung ist das alles auch nochmal wieder anders geregelt als in der generellen Anstellung. Bei einer Ausbildung ist es mit einer Kündigung nicht ganz so einfach.

Derzeit geht es aber ja einfach nur darum, dass es einen Ausbildungsplatz gibt, was hoffentlich auch schon mit einem Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten wurde und da kann man nicht einfach so kommen und schon vor Ausbildungsbeginn einen Rückzieher machen. Nur, wenn der Ausbildungsvertrag noch nicht unterzeichnet wurde, könnte es zu Problemen kommen.

@Moonie1970

Bei psychischen Erkrankungen bin ich mir da nicht so sicher - was die Fragestellerin auf keinen Fall machen sollte - sich in ihrer Situation zurückziehen - dafür gibt es den soz. med. Dienst, damit man trotz Krankheit nicht im sozialen Abseits landet.

@Sternenmami

Die Probezeit hat aber ja noch gar nicht begonnen. Sie beginnt erst im September und selbst dann muss der Arbeitgeber einen triftigen Grund für die Kündigung nennen.

Da bist du im Irrtum In § 22 BBiG ist eindeutig geregelt, dass eine Kündigung in der Probezeit keiner Begründung bedarf. Auch eine Frist ist nicht einzuhalten.

Wenn eine Kündigung vor Beginn der Berufsausbildung nicht vertraglich ausgeschlossen ist, so kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten vor Beginn der Ausbildung zu den Bedingungen gekündigt werden, die auch in der Probezeit gelten.

Er kann jetzt nicht einfach sagen, dass ihm die Nase des Angestellten nicht passt und er deshalb keine weitere Zusammenarbeit wünscht.

Natürlich kann er das. Das ist Sinn und Zweck der Probezeit.

moin, an deiner stelle würde ich meinen chef anrufen und ihm reinen wein einschenken. allerdings würd eich an deiner stelle auch mal mitden psychotherapeuten darüber reden, was sie davon halten. evtl. lässt dein krankheitsbild auch andere erklärungen zu!! saguma