Kleinunternehmerregelung: Zählt das Rechnungsdatum oder der Leistungszeitraum?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Antwort hierauf hat mit § 19 UStG nur bedingt etwas zu tun. Entscheidend ist nämlich, ob das Unternehmen eine EÜR macht, oder ob es bilanziert. Wird eine EÜR erstellt, zählt alleine der Zahlungsfluss (Zufluss-/Abflussprinzip). Bei der Bilanz hingegen käme es auf den Leistungszeitpunkt an.

Man kann zweifellos diskutieren, wieso ein bilanzierendes Unternehmen auf § 19 UStG zurückgreifen sollte, aber möglich ist es...

Es gilt immer das Rechnungsdatum.

Man kann auch die Bank buchen mit dem Datum des Geldeingangs. Hab ich lange so gemacht. wurde nie beanstandet.

Rechnungsdatum oder das Datum des Geldeingangs bei der Bank.