Kleinunternehmer und kurzfristige Beschäftigung (70Tage) gleichzeitig?
Hallo zusammen, Ich bin Kleinunternehmer inkl. Kleinunternehmerregelung. Dh. ich weise keine USt aus, da meine Umsätze unter 17.500€ im Jahr liegen. Nun habe ich ein neues Auftragsverhältnis in Sicht, wo der Betrieb aber keine Rechnung gestellt haben möchte, sondern mich als kurzfristig Beschäftigter anstellen will.
Geht das soweit? Zählen diese Umsätze dann auch noch in die 17.500€ mit rein oder werden sie vom FA gesondert betrachtet?
Vielen Dank im Vorraus.
2 Antworten
Das sind zwei verschiedene Einkunftsarten, einmal aus nichtselbständiger Arbeit und einmal aus deiner gewerblichen Tätigkeit. Das wird getrennt betrachtet.
Im Übrigen versuchst du Äpfel und Birnen aufzurechnen. Die Kleinunternehmerregelung, also die 17500 hat ausschließlich mit der Umsatzsteuer zu tun, aber nicht mit der Lohnsteuer oder sonst irgend welchen Steuerarten.
die Kleinunternehmer verlierste deshalb nicht. Ich bin in Angestelltenverhältnis und das seit vielen Jahren.
Seit 10 Monaten hab ich zusätzlich Kleinunternehmen angemeldet.
In diesem Jahr hab ich Est gemacht und dabei keinerlei Probleme
Wie ich gesagt habe darfst du das nicht vermischen. Die 17500 zählen nur mit den Umsätzen aus dem Gewerbe. Da zählt nichts anderes mit rein, schon gar kein Angestelltenverhältnis.
Warum möchtest du die Kleinunternehmerregelung nicht verlieren? Ich meine, wäre es nicht toll, wenn dein Geschäft mehr Umsatz macht und somit auch mehr Gewinn?
Geht das soweit?
Na klar.
Zählen diese Umsätze dann auch noch in die 17.500€ mit rein oder werden sie vom FA gesondert betrachtet?
Angestellte haben keine Umsätze, sie haben Arbeitslohn.
Bzgl. der Lohnsteuer ist mir das klar. Ich möchte nur nicht meine Kleinunternehmerregelung verlieren. Also kann ich über das Gewerbe 17.500€ Umsatz machen + Summe X aus der Beschäftigung? LSt zahle ich dann ja eh nur auf den Gewinn.