Kleinunternehmer und angestellt - was zählt zu den 17.500 Euro?
Als Kleinunternehmer darf man im Jahr nur 17.500 Euro einnehmen, wenn man umsatzsteuerbefreit bleiben will. Was ist, wenn man zusätzlich geringfügig beschäftigt ist (410 Euro/Monat), zählt der Nettolohn zu den Einnahmen aus Gewerbe dazu oder ist er separat zu betrachten und nur dann für die ESt. wichtig?
3 Antworten
Hallo, ich habe gerade mit dem Finanzamt telefoniert, weil ich das selbe Problem habe. Die Einnahmen aus der abhängen Beschäftigung zählen als Einkommen, aber nicht als Umsatz deiner selbstständigen Tätigkeit.
Das heißt, sie kommen mehr oder weniger in einen Topf mit dem Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit, wenn es um die Einkommenssteuer und den Freibetrag (bis ca. 8500 Euro) geht. Sie zählen aber nicht als Umsatz deiner selbstständigen Tätigkeit, und bleiben aus dem Topf bis 17500 Euro für Kleinunternehmer gänzlich raus. Ich weiß von einem Freund, dass das auch für geringfügige Beschäftigungen gilt.
Mich würde noch interessieren, ob für die Einkommenssteuer der Brutto-oder Netto-Lohn relevant ist.
ich hab gute erfahrungen damit gemacht, solche fragen direkt beim zuständigen finanzamt zu stellen. bei mir waren die immer sehr entgegenkommend und du weisst, woran du bist
Ja die 400 € gehören zu den Einnahmen