Kleinunternehmer. Übernachtungskosten im Ausland steuerlich absetzen?

1 Antwort

1. Ja, die Kosten stellen Betriebsausgaben dar
2. Nur für Verpflegungsmehraufwand gibt es Pauschalen ( Achtung, im Ausland gelten andere Tagessätze als 12/24 €)
3. Generell gilt: keine Buchung ohne Beleg. Du musst zwar die Belege bei deiner Steuererklärung nicht mit einreichen ( höchstens nach Aufforderung). Spätestens bei einer Betriebsprüfung würden die nicht belegbaren Betriebsausgaben allerdings gestrichen werden

Wenn der Betriebsprüfer die Hotelkosten für die ich keine Belege habe als glaubhaft einstufen würde, würde er diese aber lediglich rausstreichen. Mir würden dann keine rechtlichen Konsequenzen drohen. Ist das richtig?