Kleinunternehmer. Übernachtungskosten im Ausland steuerlich absetzen?
Ich habe im Jahr 2016 ein paar Monate als Reiseleiter gearbeitet. (Kleinunternehmerschaft) Die Kosten für einige Übernachtungen im Ausland musste ich selbst übernehmen.
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Werden diese in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nun als Betriebsausgabe angegeben?
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Gibt es wie bei den Verpflegungskosten bestimmte Pauschalen oder können nur die tatsächlich angefallenen Kosten abgesetzt werden?
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Müssen Kostennachweise (z.B Hotelrechnungen) erbracht werden?
1 Antwort
1. Ja, die Kosten stellen Betriebsausgaben dar
2. Nur für Verpflegungsmehraufwand gibt es Pauschalen ( Achtung, im Ausland gelten andere Tagessätze als 12/24 €)
3. Generell gilt: keine Buchung ohne Beleg. Du musst zwar die Belege bei deiner Steuererklärung nicht mit einreichen ( höchstens nach Aufforderung). Spätestens bei einer Betriebsprüfung würden die nicht belegbaren Betriebsausgaben allerdings gestrichen werden
Wenn der Betriebsprüfer die Hotelkosten für die ich keine Belege habe als glaubhaft einstufen würde, würde er diese aber lediglich rausstreichen. Mir würden dann keine rechtlichen Konsequenzen drohen. Ist das richtig?