Kleinunternehmer Rechnung von der Handwerkskammer?

7 Antworten

Hallo

wenn man sich als "Fotograf" anmeldet ist das der normale Gang der Dinge bzw eigentlich will die Innung erst mal denn Nachweiss für die Titelführung, ist aber wohl kein geschützer Beruf mehr oder der Innung ist das egal da zählt inzwischen jeder. Da man sich im Handwerk angemeldet hat kommen demnächst noch andere Absahner zb die Krankenkasse, die Rentenkasse, Müllabfuhr, die Berufsgenossenschaft, die Wasserschutzbehörde wegen Fotochemiekalienlagerung und ob man das Gewerbe im Trinkwassereinzugsgebiet macht. Dann kommen die Adressbuch und Telefonbuchverlage und andere Abzocker.

Eintrag ins Handelsregister ist für Handwerker bzw GBR keine Pflicht

Der Punkt ist das Thema Kleinunternehmer/Existenzgründer muss man vorher mit der lokalen IHK/Innung abklären damit man genau weiss was man wo eintragen muss und was man ankreuzen muss und was man nicht ankreuzen muss. Ist ja heute nicht so das man in einem Informationsvakuum lebt. Früher ging man in die Stadtbücherei und heute geht man ins Internet.

Was kommen denn noch alles an Kosten? Die Bei der HWK sind ja nun nicht gerade die Freundlichkeit in Person und auch nicht wirklich informativ...Ich lese hier was von Künstlerbeiträgen ect. Was ist denn wirklich Fakt?

Ich kann ja noch damit leben, die 120,00 Euro abzudrücken, 1. Jahr wäre frei, 2.und 3. Jahr ist hälfte des Beitrages und im 4. Jahr muss der volle Beitrag gezahlt werden. Denke ja, das kann man steuerlich später auch wieder absetzen oder?

Kurz erklärt:

Sobald ein Gewerbe angemeldet wird, egal ob Haupt oder Nebenerwerb das eine Berufsbezeichnung der HwK enthält, wird das an die zuständige HwK von der Behörde weiter geleitet und somit bekommst du von dieser Post zum (Zwangs) Eintrag in die Handwerksrolle. Leider hast du keine Chance dem zu widersprechen, denn es handelt sich hierbei um eine Zwangseintragung und Zwangsabgaben ist dasselbe wie bei der Zwangsmitgliedschaft der IHK.

Was die angaben, der Beträge angeht:

Die 120,00 € sind für die Eintragung in die Handwerksrolle als freier Fotograf.
Die 142,00 € ist die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in der HwK und muss einmal im Jahr bezahlt werden (Einnahmen bis 12000,00 €)

Jedoch, solltest du schauen, denn eine Neugründung hat eigentlich einen niedrigeren Jahresbeitrag.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist aber merkwürdig, denn allein von der Gewerbe-Anmeldung (Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde), kommt keine Post der Innung.

Auf der Rechnung steht doch sicherlich der Name des Sachbearbeiters (und dessen Durchwahl), den würde ich mal anrufen und fragen, wie denn diese Rechnung zu verstehen ist, bzw. die Annahme, dass der Betrieb als NEBENGEWERBE ein Innungsbetrieb fungieren soll.

Ein Handelsregistereintrag ist nur bei bestimmten Rechtsformen erforderlich. Sicher dass du nicht die Handwerkskammer meinst?

Aber hey ich bin auch Pflichtmitglied der IHK ob ich will oder nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung