Kleinunternehmer neben Haupt- und Nebenjob möglich?

6 Antworten

Ein Kleingewerbe kannst du immer anmelden, das hat mit deinem Angestelltenverhältnis wenig zu tun.

Allerdings ein paar Sachen zu bedenken: Wenn du ein Kleingewerbe machst, dann darfst du pro Jahr keine 17.500€ überschreiten (auch auf den Monat heruntergerechnet 1458€ nicht) und wenn du genug verdienst, dann rechnet das Jobcenter die Aufstockung dagegen, wenn du eine bekommst.

Ansonsten kannst du das gern machen, aber achte drauf, dass du deinem Arbeitgeber keine direkte Konkurrenz machst, das ist nämlich verboten und ein Kündigungsgrund.

mehr Umsatz darf er schon machen jedoch ab mehr als 17.500€/Jahr ist er verpflichtet Steuern für sein Unternehmen zu bezahlen

@Andi84

Genau, weil es dann kein Kleinunternehmen mehr ist, was aber die Frage war.

valaris, deine Aussage :
Ein Kleingewerbe kannst du immer anmelden, das hat mit deinem Angestelltenverhältnis wenig zu tun.

Zum einen gibt es kein Kleingewerbe.

Es gibt die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG.

Zum anderen steht in fast allen Arbeitsverträgen, dass eine Nebentätigkeit , insbesondere dann wenn sie im Wettbewerb zum Hauptarbeitgeber steht, vom Arbeitgeber einer Zustimmung bedarf.

Zum andern dürfen die Nebentätigkeiten keine Beeinträchtigungen zur Haupttätigkeit zur Folge haben

Auch deine Aussage:
Wenn du ein Kleingewerbe machst, dann darfst du pro Jahr keine 17.500€ überschreiten

stimmt in diesem Kontexte leider auch nicht.

Kleingewerbe gibt es nicht.

Diese 17.500€ beziehen sich auf den Jahresumsatz und nicht auf den Gewinn.

Und selbst wenn er die Kleinunternehmerreglung nutzt darf er mehr als diese jährlichen 17.500€ Umsatz machen.

Dann ist er im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr und unterliegt somit der MwSt pflicht..

@Griesuh

Das ist Wortklauberei.

Ja "Kleinunternehmen" ist keine Geschäftsform, sondern meist ein Einzelunternehmen, aber es wird auch verstanden, wenn du es so anmelden willst.
Der Kleinunternehmerparagraph - danke für die Arbeit, die Zahl nochmal hinzuschreiben, ist auch richtig. Ich hatte nur keine große Lust, das nochmal zu wiederholen, da ich es heute schon 3x geschrieben habe.

Und ich habe auch nichts von Gewinn gesagt, sondern das bewusst ausgelassen, da jeder, der sich mit Unternehmensführung beschäftigen muss, den Tip kriegt, auf seine Umsätze zu achten. Damit ist klar, dass es 17.500€ Umsatz sein müssen, aber für eine Einfache Frage habe ich auch eine vereinfachte Antwort gegeben.

Und ja, er darf auch mehr als 17.500€ Umsatz machen und verliert den Kleinunternehmerstatus, aber du hast ebenfalls vergessen, dass er in der Rechnungslegung auf diese Regelung und dass keine USt. erhoben wird, hinweisen muss.

Zusätzlich hast du nicht erwähnt, dass er neben dieser 17.500€ Grenze auch noch die Beschränkung hat, dass er in den jeweils 2 Vorgängerjahren die 50.000€ nicht überschreiten darf, da sonst auch keine Kleinunternehmerregelung greift.

Ist das jetzt ausführlich genug? Das meiste dieser Informationen ist für einen Fragesteller, der grade anfängt einfach noch nicht relevant und wird ihm mitgeteilt, wenn er sich zumindest mit einem Buch, nach dem er selbst gefragt hat, oder einem Seminar beschäftigt.

@valvaris

Ich habe weiterhin erwähnt, dass er seinem Chef keine Konkurrenz machen darf. Allerdings ist die Klausel, dass der Chef einem Nebengewerbe zustimmen muss ungültig, da keiner einem anderen vorschreiben darf, was er tut, wenn er damit nichts zu tun hat.

Es muss nur sichergestellt sein, dass die erste Arbeit noch zu 100% erbracht wird und nicht etwa dort Abstriche gemacht werden, damit der Angestellte "sein eigenes Süppchen kochen" kann.

Gegenüber deinem Hauptarbeitgeber gelten beim Nebengewerbe/Teilselbsständigkeit dieselben Regeln wie beim Nebenjob.

Du mußt deinem AG deine Tätigkeit melden, er kann diese allerdings nicht Widersprechen es sei denn:

Alle Jobs zusammen dürfen inklusive Überstunden nicht mehr wie 48 Stunden/Woche betragen(lässt sich beim Gewerbe allerdings schlecht nachweisen, da du nicht in der Pflicht bist deine Arbeitsstunden fürs Gewerbe zu notieren)

Du darfst deinem AG keine Konkurrenz machen

Wenn deine Arbeitsleistung im Hauptjob unter deiner Mehrfachtätigkeit leidet, kann dein AG dir das dann doch untersagen.



Ja, dass ist möglich. Das kannst du sogar machen ohne Steuern zu bezahlen wenn du einen Jahresumsatz von 17.500€ nicht übersteigst.

Eine Gewerbeanmeldung bekommst du bei deiner Stadt (Gewerbeamt) kostet ca. 25€ dauert 15 Minuten, dann bist du Selbstständig und kannst loslegen!

Ja, dass ist möglich. Das kannst du sogar machen ohne Steuern zu bezahlen wenn du einen Jahresumsatz von 17.500€ nicht übersteigst.

Das stimmt so nicht. Bis zu einem Umsatz von 17.500 wird bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben.

Einkommensteuer fällt bei Überschreiten des Grundfreibetrags von 8.652 an.

@Steuerbaer

Mit der Gewerbeanmeldung bekomme ich auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder? Außerdem benötige ich noch eventuell die AGB's, darf ich die selber schreiben?

lg

Andi84 deine Aussage:
Ja, dass ist möglich. Das kannst du sogar machen ohne Steuern zu bezahlen wenn du einen Jahresumsatz von 17.500€ nicht übersteigst.

Stimmt leider nicht.

Die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG besagt: dass du bis zu einem Jahresumsatz von 17.500€ von der MwST befreit bist. Du darfs keine MwST auf Rechnungen gesondert ausweisen, du kannst und darfst aber auch deine verausgabte MwST beim FA nicht geltend machen.

Alle andern Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser reglung unberührt.
Einkommenssteuer fällt bei überschreitung der Freigrenze von 8652€ an. Umsatz - Betriebskosten = Einkommen.

Zur Steuerermittlung werden alle Einkommensarten zusammengezählt und somit kommt er über die Freigrenze, da er ja einen Hauptjob hat.

Du kannst deine Zeit so nutzen, wie du willst, das ist völlig dir überlassen. 

Eine einmalige Beratung zur Selbstständigkeit kann auch die IHK leisten. 

Es gibt kein "Kleingewerbe" das man anmelden kann. Wenn dann meldest du ein Gewerbe an und in Sachen Umsatzsteuer bist du ein Kleinunternehmer.

Könnt Ihr mir ein Buch empfehlen, womit ich mich darin gut einlesen kann, damit ich weiß wie die Geschäfte zu laufen haben?

Ach wie schön, dass sich jemand vorher richtig einlesen will :)))))))
hier findest du alles wichtige für den Anfang: https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Publikationen/ST_ExistGruender.pdf

Dein Gewerbe ist von deinen Arbeitsverhältnissen unabhängig.