Kleinunternehmer Kassenführung Bareinnahmen?

5 Antworten

Zu einen es gibt KEIN Kleingewrbe , das kennt das Gewerberecht nicht. Gewerbe anmelden und fertig.

Das was du wohl meinst ist die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG und das ist eine steuerrechtliche Angelegenheit und betrifft auch nur die Umsatz ( Mehrwert) Steuer.

Hast du dein Gewerbe angemeldet, so erhälst du unter anderm Post von FA, dort in den Fragebogen kannst du wählen Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG.

Regelbesteuerung, du bist Vorsteuerabzugsberechtig.

Kleinunternehmerreglung:

Das bedeutet, dass du bis zu einem Jahrumsatz, NICHT Gewinn, von der MwSt rückgestellt bist.

Das bedeutet wiederum, dass du auf deinen Quittungen/Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen darfst und du darfst deine verausgabte MwST für Betriebskosten beim FA nicht gegenrechnen. ( Ja , auch du hast betriebskosten in Form z. B. von Zahrzeugkosten, Buchführung, Betreibshaft und Betriebsrechtschutzversicherung.)

Nun zur eigentlichen Frage:

Du musst eine Gewinn-Verlustrechnung erstellen. Sprich Einnahmen und Ausgaben müssen dort auf geführt werden.

Eine einfache Exeltabelle reicht da nicht aus. Denn sie muss mindestens Schreibgeschützt sein.

Einmal eingetragene Zahlen dürfen nicht löschbar sein. Wenn doch, wird dies vom FA nicht anerkannt.

Für die einfache Buchführung gibt es Kassenbücher zu kaufen.

Auf deinen Rechnungen/Quittungen muss der Name des Kunden stehen, Datum, uund der Rechnungs/Quittungsbetrag. Die Rechnungen /Quittungen müssen fortlaufend nummeriert sein.

Deine Einnahmen musst du mit Belegen in Form von Quittungen und oder Rechnungen nachweisen.

Deine Ausgaben sind ebenfals mit Belegen nachzuweisen.

Mein Tipp an dich: bevor du an die wandläufst, besuche zwingend einen Kurs für Existenzgründer. denn dort erlernst du alle wichtigen Dinge und Begriffe, die ein selbstständiger/gewerbetreibender wissen muss.

Und suche dir einen Steuerberater deines geringsten Misstrauens.

Und eine Frage meinerseits: an welchen Stundenlohn hast du denn gedacht?

Unter 17€ die Stunde brauchst du garnicht erst anfangen. denn deine Betriebskosten gehen ab, dann musst du deine KV, PV und eine freiwillige Rv bezahlen. Evtl. kommen noch weitere abzüge von deinem Gewinn.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke an alle für die Antworten.

Noch eine Frage zur Quittungsausstellung mit einem handelsüblichen Quittungsblock:

Was darauf kommt, ist soweit klar.

Muss ich den Nettobetrag + MWST aufführen oder genügt der Gesamtbetrag?

ich darf ja keine MWST ausweisen.

Muss auf der Quittung vermerkt sein, dass ich keine MWST ausweisen darf?

Danke!

Meinte natürlich das Ausstellen über einen handelsüblichen Quittungsblock.

Wer stationär Bargeld einnimmt, muss eine zugelassene PC-Software oder Registerkasse einsetzen.

Nein noch ist es bei Kleinunternehmen nicht Pflicht. Es reicht ein Kassenbuch für die Buchhaltung und ein Quitungsblock oder Rechnungsblock für die Kunden.

@Novos

Dann lies das mal genau, dort steht nirgens, das eine Elektronische Kasse Pflicht ist. Es ist nur eine Empfehlung.

@berlina76

Es gibt keine Kleinunternehmer!!!! das kennt das Gewerberecht nicht.

@Novos,Wenn Du den Artikel bis zum Schluss gelesen hättest, wäre Dir auch der Abschnitt "Offene Ladenkasse weiterhin erlaubt" aufgefallen.

Es gibt dafür sogenannte Kassenbücher, da kannst du deine Bar-Ein-und -Ausgaben tagaktuell aufschlüsseln.

Acht darauf eines mit Doppelblatt zu nehmen. D.h. Eine Seite kannst du für deine Buchführung später rausnehmen.

Danke zusammen.

Letztendlich genügt dann wohl auch eine Excel- Tabelle.

Welche Einträge sind hier zwingend notwendig?:

Datum, Rechnungsnummer (?), Betrag, Einnahmezweck (zB. 10 Hemden bügeln)?.

Ausgaben sind klar!