Kleinunternehmer, GbR und hauptberuflich tätig - wie funktioniert das mit der Mehrwertsteuer?

2 Antworten

Dein Einzelunternehmen und die GbR sind zwei eigenständige Unternehmen/Steuersubjekte und werden völlig getrennt behandelt. Daher dürftest für die Kleinunternehmerregelung für die Einzelunternehmung in der Umsatzsteuer keine Probleme befürchten, außer die Einzelunternehmung hat der GbR Leistungen in Rechnungen gestellt oder Leistungen ausgeführt, die nicht berechnet worden sind und das wird nachgewiesen.

Einkünfte für die Einkommensteuer werden dann aber von beiden zusammen gerechnet, hat aber mit der Umsatzsteuer zuerst einmal nichts zu tun.

Soviel vorab, bis dir dein Experte darauf antwortet, ich bin keiner.


savsha  20.12.2016, 20:10

Du hast aber Recht.

Die Kleinunternehmerregelung knüpft an die Person des Unternehmers an. Das heißt die umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft ist nicht teilbar. Entweder man ist regelbesteuerter Unternehmer ( mit allen Teilbetrieben ) oder man ist eben Kleinunternehmer ( bei allen Teilbetrieben).

Es werden also alle Einnahmen zusammengerechnet. Wenn die Gesamteinnahmen über 17.500 liegen, bist du im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr.

Lediglich wenn die GbR an sich von der Umsatzsteuer befreite Leistungen erbringt, müssten diese nicht angerechnet werden.

Als Alternative könnte man anstelle der GbR eine UG gründen bzw. diese darin umwandeln. Eine UG ist eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird daher nicht mit deinen Einnahmen als natürliche Person zusammengerechnet. Da das Jahr aber bereits ( so gut wie) vorbei ist, erscheint mir das auch nicht mehr praktikabel. Aber du kannst deinen Steuerberater ja mal daraufhin ansprechen.

LucySkys 
Fragesteller
 20.12.2016, 19:13

Danke für die Antwort.  Die GbR löst sich zum 31.12.2016 auf. Hat das irgendeinen Einfluss? 

Ich habe bei den Rechnungen weder als Kleinunternehmer noch als GbR eine Mehrwertsteuer aufgeführt,  d.h was mache ich denn jetzt? Muss ich jetzt sämtliche Rechnungen neu schreiben? :(

Ohje,  jetzt wird mir ganz flau im Magen 

Steuerbaer  20.12.2016, 19:19

für das aktuelle Jahr ändert sich nichts. Folgen würden erst ab 2017 eintreten.

LucySkys 
Fragesteller
 20.12.2016, 19:31
@Steuerbaer

Danke für deine Antwort.  Das heisst,  ich muss keine Rechnungen für 2016 neu schreiben? Puh,  das wäre schon mal gut. 

Aber was ist mit 2017?Ich werde da sicher wieder nur 10000 EUR einnehmen.  Muss ich dann auf die Rechnungen jeweils die MwSt hinzufügen? 

Steuerbaer  20.12.2016, 19:45

ja genau, wenn du in diesem Jahr insgesamt mehr als 17.500 eingenommen hast, musst du dann 2017 die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen. Dafür kannst du auch die Vorsteuer für die betrieblichen Ausgaben gegenrechnen. Ich habe mir gerade noch einmal die Zahlen aus deiner Frage durchgelesen. Bei deinem Unternehmen beliefen sich die Einnahmen auf 10.000 und bei der GbR auf 1.000. Da wären wir ja noch weit von 17.500 weg - oder waren es bei der GbR auch 10.000 ?

LucySkys 
Fragesteller
 20.12.2016, 19:49
@Steuerbaer

Danke für Deine Antworten! :)

Du hast recht - ich habe mich verschrieben: die Einnahmen aus der GbR waren auch ca. bei 10.000€

Also habe ich insgesamt ca. 20.000€ eingenommen, wobei die 10000€ aus der GbR ja von vier Personen erwirtschaftet wurde (aber das hat keinen Einfluss, oder?)

 

MenschMitPlan  20.12.2016, 20:05
@LucySkys

Sieh die die Antwort von Akecheta an.

MenschMitPlan  20.12.2016, 20:01

Die GbR ist steuerlich gesehen auch eigenständige Steuerpflichtige. Die Umsätze aus GbR und Einzelunternehmen werden nicht zusammengerechnet. Es handelt sich umsatzsteuerlich um 2 verschiedene Unternehmer.

LucySkys 
Fragesteller
 20.12.2016, 21:10
@MenschMitPlan

Danke für Deine Antwort! Also kann ich ja beruhigt sein, ja? Das wär' toll!

Was mir gerade noch eingefallen ist ;) Bei der GbR haben wir auf die Rechnungen auch keine MwSt./Umsatzsteuer "ausgewiesen", weil ich ja davon ausgegangen bin, dass wir auch als GbR Kleinunternehmer sind. War das richtig? 

MenschMitPlan  20.12.2016, 21:47
@LucySkys

Auch die GbR kann Kleinunternehmerin sein.

Steuerbaer  20.12.2016, 20:03

Ich merke gerade, dass ich mich vertan habe. Hättest du alleine mehrere Betriebe, müssen zur Ermittlung der Frage, ob die Grenze von 17 500 überschritten wurde, alle Einnahmen zusammengerechnet werden. Da du aber einmal Unternehnerin bist und mit Freundinnen an einer GbR beteiligt bist, ist dein Unternehmen nicht mit der GbR identisch. Also zum Schluss doch eine gute Nachricht. Da dein Betrieb und die GbR beide für sich als Unternehmer zu beurteilen sind, müssen hier die Einnahmen nicht zusammengerechnet werden. Tut mir leid, wenn ich dich durch meine erste Aussage etwas verwirrt haben sollte, das deutsche Steuerrecht ist aber auch verwirrend ;)

LucySkys 
Fragesteller
 20.12.2016, 20:09
@Steuerbaer

Danke für deine Antwort :)  das heisst,  dass die Einnahmen aus der GbR geviertelt werden,  ich also unter den 17500 bleibe??  :) 

MenschMitPlan  20.12.2016, 21:46
@LucySkys

Nein, die Einnahmen werden nicht geviertelt.