Kleinunternehmen Aufträge abgeben!

7 Antworten

Möglichkeit 1: Die Freundin 2 bekommt Aufträge von Freundin 1, putzt und stellt eine Rechung an F1. Dabei könnte die Arbeit von F2 aber als Scheinselbstständigkeit eingestuft werden, was dann für F1 viel Ärger und Kosten (Nachzahlung von sozialversicherung) brächte.

Möglichkeit 2: F1 stellt F2 im Rahmen eines 400€-Jobs an. Einiger Verwaltungsaufwand für nur 2€/h Gewinn bei F1. Außerdem Probleme mit Versicherung, Haftung, ...

Möglichkeit 3: F1 vermittelt F2 die Adresse des neuen Kunden und lässt sich dafür im jeweils ersten Jahr beim neuen Kunden eine Provision von F2 geben, z. B. für ca. 10% des beim neuen Kunden entstandenen Umsatzes von F2. F2 ist dann völlig selbstständig, schreibt ihren neuen Kunden eigene Rechnungen und gibt im ersten Jahr die Kopien davon an F1. F1 ermittelt daraus, was F2 an sie zu zahlen hat und schreibt ihr monatlich oder vieteljährlich eine Rechnung. - Keine Probleme mit Scheinselbstständigkein, Haftung, Versicherung, ... Dazu wird vorher ein kleiner Vertrag gemacht und Beide unterschreiben.

Scheinselbständigkeit ist nicht zu befürchten, solange die Sununternehmerin auch eigene Kunden hat

Sie sollte NEIN sagen wenn sie die Aufträge nicht mehr selbst bearbeiten kann. Sie sollte unbedingt mit ihrem Steuerberater sprechen. Bei Bezahlung nach Stunden kann es Ärger wegen Scheinselbstständigkeit geben. Eventuell kann sie eine einmalige Vermittlungsgebühr kassieren.

Sie bezahlt ja ihre Versicherungen alle. Die Arbeitsmittel werden vom Kunden gestellt so wurde das abgemacht! Schwarzgeld macht ja keiner, wir wollen ja das mit der Steuer alles passt! Kaufmännische Erfahrungen sind wirklich nicht vorhanden aber das ist kein Grund etwas nicht zu probieren! Und mit dem Geld kommt sie eig. gut klar wir verdienen ja beide!

Aber es muss doch eine Möglichkeit geben auf legalem Wege alle Kunden zu behalten! Von einem früheren Bekannten weis ich das er eine Transportfirma hatte und 2 Jungs die ihm geholfen haben. Die Jungs waren beide selber selbstständig und haben am Ende des Monats nur die Rechnung an den bekannten geschrieben und fertig. Alles war auch eingetragen und hat gepasst! Er hat von allen Kunden das Geld bekommen und dann verteilt an seine beiden Jungs! Alles mit Umsatzsteuer und Überweisung! Den kann ich aber leider nicht mehr fragen!

Mit einer Steuerberaterin hatten wir noch keinen Kontakt da die Firma noch sehr Jung ist und wir erst diesen oder nächsten Monat für 2012 die Steuer machen wollen!

Wenn die "Jungs" keine anderen Auftraggeber hatten, waren sie scheinselbständig, was zu teuren Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen kann.

Das weitergeben der Aufträge ist rechtlich kein Problem.

Entweder deine Freundin übernimmt den Auftrag und ihre Kollegin übernimmt das als Subunternehmer. Dann behaltet iohr die volle kontrolle über den Auftrag und den Geldfluss. Nachteil - als Auftragnehmer ist deine Freundin für die Qualität und alle Risiken verantwortlich. Ein Arbeitgeberverhältnis kommt dabei nicht zum tragen, also auch keine Sozialversicherung.

Andere Variante - sie gibt den Auftrag komplett ab gegen eine einmalige oder regelmäßige Provisionszahlung.Kein Risiko.

Was den Stundensatz (nicht Lohn) betrifft hat windspiel recht. Davon kann man als Selbständiger nicht dauerhaft existieren. Bei ca. 250 € KV und 300 € Rente bleibt keine Reseve für Rücklagen. Was ist bei Krankheit? Wollt ihr auch mal ne Woche Urlab machen? Was ist, wenn mal Kunden abspringen und nicht gleich neue Schlange stehen?

Der Stundensatz von 12 Euro entspricht einem Lohn von ca 8 Euro.

Bei den 10 Euro für die Kollegin will ich gar nicht rechnen - das gibt eh Ärger.

Anzunehmen ist, dass keine kaufmännischen Kenntnisse vorhanden sind. Wie wollt Ihr mit diesem Stundenlohn klarkommen? Bezahlt werden muß davon die Krankenkasse, Rente, Finanzamt, Steuerberater, Fahrtkosten, Fuhrpark, Versicherung, Arbeitsmittel. Wenn sie andere beschäftigt sieht das nochmal ganz anders aus, dann ist sie als Arbeitgeber verpflichtet die Beiträge abzuführen. Ich rate Euch dringend einen Steuerberater aufzusuchen und denk daran, Schwarzarbeit ist nicht erlaubt.