Kleinklärgrube für älteres Eigenheim

2 Antworten

Kleinklärgruben mit Überlauf des vorgeklärten Abwassers sind nach Wasserrecht unzulässig. Zulässig sind evtl. noch geschlossene Gruben, wenn die Entsorgung nachgewiesen wird. Dazu sind die Wasserbehörden und die Entsorgungsbetriebe zuständig. Die Gemeinde kann nach Ihrer Erschließungssatzung den Anschluss an die Kanalisation fordern. "Die Baubehörde" hat damit nichts zu tun.

Das wird ueberall anders gesehen,ich fuerchte,Du musst auf die Antwort der Behoerde warten.