Kleingewerbe; wie die Fahrtkosten abrechnen?

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Der häufigste Fall:

Da dein Auto im Privatbesitz ist und nicht der Firma (dem Kleinunternehmen ) gehört, musst du ein Fahrtenbuch führen für die geschäftlich gefahrenen Kilometer. Es reicht dabei, die geschäftlich gefahrenen Kilometer aufzuführen.

Pro Kilometer erkennt dir das Finanzamt 30 cent an, vorausgesetzt, das Fahrzeug wird nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt.

Dann gibt es noch die so genannte 1 % Regeleung

Ganz ausführlich findest du das hier:

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/steuerrecht/lohnsteuer/463504/PKWKostenFahrtenbuchEinProzentMethode.html

Diese Antwort kann man in die Tonne treten!

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Die 1%-Methode gibt es nur, wenn das Kfz im Unternehmen ist, hier ist es aber im Privatvermögen.

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Für Kilometergeldpauschale mit den 0,30 € pro km muss kein Fahrtenbuch geführt werden, es müssen nur die betrieblichen km aufgeführt werden u. das Kfz muss auch nicht mehr als 50% betrieblich genutzt werden, sonst wäre es ja notwendiges BV.

@naomimcmorris

... er schreibt ja: nicht mehr als 50%!

die frage ist zu welchen anteil fährst du privat und geschäftlich! wenn du dein PKW zu weniger als 50% geschäftlich nutzt darfst du alle geschäftlich gefahrenen kilometer mit 0,30€ mal nehmen und als betriebsausgabe geltend machen. dazu reicht es wenn du nur diese geschäftlichen fahrten aufschreibst das kannst du gerne in einem fahrtenbuch machen es reicht aber auch ein zettel! wichtig ist das es handschriftlich ist!!! wenn du es mehr nutzt kannst du die 1% regelung wählen oder die "komplettkosten" methode und dein KFZ kommt ins betriebsvermögen! jetzt weist du natürlich nicht zu wieviel % du es wie nutzt deshalb fange ruhig mit der 0,30€ abrechnung an und wenn du merkst du kommst drüber dann stelst du im nächsten jahr um! lg malli

danke für deine antwort. aber warum ist es wichtig, dass ich das alles handschriftlich mache? ich habe mir jetzt die wahnsinnige mühe gemacht und erstelle schön brav jeden monat eine liste über meine ein- und ausgaben mit excel. :(

@Trinety

das ist auch ganz super und richtig mache ich auch so!!! nur das fahrtenbuch muss um akzeptiert zu werden handschriftlich sein! lg malli

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, ob es sich um Fahrten in Dein Büro (oder Deinen regelm Arbeitsplatz handelt) oder ob es sich zB um Fahrten zu versch. Kunden handelt. Eine andere Frage ist, zu wieviel % Du Dein Auto betrieblich nutzst.

Die einfachste Methode ist: Für Fahrten zum Kunden rechnest Du 0,30€ pro gefahrenen Kilometer ab und für Fahrten zu Deiner regelm Arbeitsstätte/Büro 0,30€ für den Entfernungskilometer. Das ist aber in den meisten Fällen steuerlich nicht so günstig.

Behälst Du Dein Auto im Privatvermögen, dann kannst Du die Fahrten zu den Kunden anhand der tatsächlichen Kosten angeben: Jahresbruttokosten (incl. Versicherung, Benzin, Abschreibung ausgehend v einer Nutzunsdauer v 6 Jahren, Reparaturen etc) : Jahresfahrleistung = Kosten pro gefahrenen Kilometer x Kilometer die Du zu den Kunden gefahren bist. Für Fahrten z Büro bleibt es bei 0,30€ pro Entfernungskilometer.

Nimmst Du Deinen PKW ins Betriebsvermögen, dann sind zunächst sämtliche Kosten Betriebsausgabe. Hast Du Vorsteuerabzug, dann hast Du im Falle eines Kaufs auch VoSt-Abzug bez des Autos. Nimmst Du das Fahrzeug als Einlage ins BV, dann hast Du keinen VoSt-Abzug. Da jetzt alles als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, Du Dein Auto aber auch privat nutzt, muss für Deine Privatfahrten ein Nutzungsanteil versteuert werden. Wird dein PKW zu mehr als 50% betreiblich genutzt, dann hast Du ein Wahlrecht diesbezüglich: Entweder Fahrtenbuch ( ist aber mühsam und meist ungünstiger) oder 1% Methode. Bei der Fahrtenbuchmethode erfolgt die Nutzungsentnahme anhand der tats. privat gefahrenen Kilometer: Tats. Kosten (Netto, sofern VoSt-Abzug, ansonsten brutto) : Jahresfahrleistung x private Kilometer. Sofern Du Vorsteuerabzug hattest, kommt hierauf noch Umsatzsteuer. Die 1%Methode geht vom Bruttolistenneupreis aus. Die Entnahme beträgt pro Monat 1% vom diesem Bruttolistenneupreis zuzügl. evtl. USt (sofern VoSt-Abzug beansprucht). Die Berechnung der USt ist etwas Komplex und in einem gesonderten BMF geregelt. Da Du für die Fahrten zum Büro nicht besser gestellt werden darfst wie ein Arbeitnehmer der zur Arbeit (regelm Arbeitsstätte/Büro) fährt ist für diese Fahrten ebenfalls eine Entnahme anzusetzen. Bei der Fahrtenbuchmethode analog der Differenz der tats. Kosten zu 0,30€/Entfernungskm bzw b der 1%Methode 0,03% des Bruttolistenpreises pro Monat pro Entfernungskilometer (evtl + USt). Wird der PKW weniger als 50% betriebl genutzt,dann ist die Entnahme anhand der tats. Kosten zu ermitteln.

Meist ist die Alternative: PKW ins Betriebsvermögen, Entnahme mit der 1% bzw 0,03% Methode am Günstigsten. Aber das muss man sich ausrechnen!

Das Thema PKW ist, wenn man es optimal gestalten will nicht so ganz einfach. Obiges ist daher nur ein kurzer Abriss zum Thema.

Und du bist dir sicher, dass das dreimalige Posten deinen Ausführungen mehr Durchschlagskraft verleiht?

sorry ich habe jetzt erst gelesen das es ja garnicht dein auto ist! da es so ist kannst du natürlich auch nur kosten ansetzten die dir wirklich entstehen. also entweder einigst du dich mit dem entleiher auf eine mon. pauschale die du dann natürlich auch absetzten kannst oder ihr rechnet euch einen vernünftigen kilometer satz aus so 10-30 cent je kilometer die gibst du deinem entleiher und hast sofort schöne betriebsausgaben. achtung es muss hier im sinne des entleihers darauf geachtet werden das er mit seinem auto kein gewinn macht sonst müsste er es versteuern bzw. ist gewerbetreibender! also immer schön darauf achten was macht für euch beide sinn und ist auch für dein unternehmen sinvoll. lg malli

  1. Die 1 % Regelung. D.h. 1 % des Wagenneuwertes wird jährlich als Eigenanteil angesehen. Dann kann man alle KFZ Kosten einreichen.

  2. Fahrtenbuch schreiben. Start / Ziel / gefahrene Kilometer / Dienstfahrt oder privat / Ort und Datum. Da gibt es fertige Formulare.

Beste Grüße, Chris Hansen

der wagen, den ich fahre, gehört nicht mir. ich bezahle nur den sprit den ich benötige um zu meinen jobs zu kommen. ein fahrtenbuch würde da also nicht viel sinn machen. gibt es etwa keine pauschale für kilometer? die tankquittungen haben ich bisher immer behalten, da sind aber eben auch die privaten koten mit bei..

@Trinety

Achso, dann ziehe ich meine Frage, wer dich da beraten hat, zurück. Diese Angabe hätte in den Text oben gehört.
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Bei Gelegenheit mal Tastatur wechseln. Deine Shift-Taste ist offenbar kaputt.

@EnnoBecker

kleinkariert ist out! Verdammt, meine Shift-Taste funktioniert ja doch!

@Trinety

Eben. Man muss eben nicht nur nicht wissen, was man fragen will, sondern man muss auch unfähig sein, das auszudrücken. Ich hab Angst um meine Rente.

@EnnoBecker

"Ich werde Fragen mit konsequenter Kleinschreibung oder ähnliche Buchstabenwüsten nicht fachlich kommentieren"....puuh da hab ich ja glück gehabt. in meiner ursprünglichen frage habe ich ja gott sei dank auf groß- und kleinschreibung geachtet. finde es immer interessant, dass man auf eine normale frage, auf die man eine normale und vorallem KOMPETENTE (ja, ich habe gerade eben meine shift taste benutzt) antwort haben will, immer öfter irgendwelche korinthenkacker daher kommen. ich sag dir mal was: wenn du dich dein ganzes leben lang schon immer über solche lächerliche kleinscheiße aufgeregt hast, wirst du nicht mal mehr ins rentenalter kommen! so...nun mach dir weiter um sorgen deine rente, wenn dein leben nicht interessant genug ist sich ums "jetzt" zu kümmern.

@Trinety

Diese lieblos hingerotzte Textruine ist ein schönes Beispiel dafür, dass ein Text auch mehr Schreiber als Leser haben kann.
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Wenn du mir etwas mitteilen möchtest, dann drücke mir nicht deine Faulheit auf, denn ich werde deine Arbeit nicht übernehmen. Wenn es dir egal ist, ob ich deinen Text lese, dann frage ich mich allerdings, warum du überhaupt deinen Hamster über die Tastatur rollst.