Kleingewerbe übersteigt Einnahmen des Angestelltenverhältnisses
Hallo, ich bin normal angestellt und verdiene monatlich. Ich hab nebenbei ein Kleingewerbe eröffnet. Jetzt ist es so, dass meine Einnahmen aus dem Kleingewerbe die meines Angestelltenverhältnisses übersteigen.
Vom Zeitfaktor bin ich 8h normal auf Arbeit und die Tätigkeit des Kleingewerbes beschränkt sich auf 2h am tag - ist so ein selbstläufer.
Was ist jetzt mit der Krankenkasse? Zahle ich für das Kleingewerbe noch mal extra? Wie wird das gehandhabt? Im moment zahle ich nur krankekasse für mein angestelltenverhältnis.
Vielen Dank schon mal für eure Mühe. Anna
3 Antworten

Wie das mit der Krankenkasse ist, bekommst Du die Info dort darüber. Allerdings rechne damit, dass Du Dich jetzt freiwillig oder privat versichern mußt. Reagierst Du nicht, dann kann es passieren, dass Du irgendwann anhand der Steuerbescheide geschätzt wirst und saftig nachzahlen mußt. Natürlich bist Du auch mit einem Kleingewerbe steuerpflichtig und daher kannst Du nicht 100% Einnahmen als Verdienst bezeichnen. Geh zum Steuerberater, der sagt Dir, was Du zu tun hast.

Wenn das tatsächlich so ist, dann verdienst Du entweder im Angestelltenverhältnis reichlich wenig, oder Du hast die Umsatzgrenzen des §19 UStG längst überschritten. Das wäre eigentlich nicht schlecht (ist ja immer gut, wenn der Laden läuft), aber bei Berufung auf §19 musst Du sicherstellen, dass Du die Umsatzgrenze von € 17500.-- p.a. nicht überschreitest. Ansonsten darfst Du schon mal Geld horten für die nachträgliche Veranlagung zur Umsatzsteuer für das ganze Geschäftsjahr.

Vielen Dank schon mal für die Antwort. Gibt es vielleicht irgendwelche Erfahrungen hierzu?
Die Krankenkasse hat sich nicht klar geäußert, meinten, sie entscheiden das im Einzelfall... allerdings ist das jetzt nur eine Prognose und von daher reagiert die krankenkasse erst mal nicht...

mh.. das ist ja auch nicht optimal. Aber vielen Dank!
Dass die erstmal abwarten ist normal. Die werden Deinen nächsten Steuerbescheid von Dir anfordern und sich dann dazu äußern.