Kleingewerbe trotz Rente?
Ich ,46 Jahre beziehe Renrte bei voller Erwebsminderung. Kann ich ein Kleingewerbe ( 3 Std/ Tag anmelden ohne Probleme zu bekommen???
5 Antworten
Hallo turmkieker,
Sie schreiben:
Kleingewerbe trotz Rente?
Ich ,46 Jahre beziehe Renrte bei voller Erwebsminderung. Kann ich ein Kleingewerbe ( 3 Std/ Tag anmelden ohne Probleme zu bekommen???
Antwort:
Selbstverständlich können Sie da Probleme bekommen, wenn Sie sich nicht vorher im Detail mit Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt rechtsverbindlich abstimmen, denn der Teufel steckt hier im Detail!
Wer die bis 31.12.2000 geltende Erwerbsunfähigkeitsrente bezog (bezieht) und sich selbsständig gemacht hat, der hatte mit der DRV ein Problem!
Die seit 1.1.2001 geltende Erwerbsminderungsrente ist, was die Zugangskriterien anbelangt, noch problematischer als die alte Regelung, weil die Zugangshürden noch höher angelegt sind!
Viele Leute unterschätzen den Passus:
"Auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden!"
Mit 46 Jahren sind Sie ca. 1972- und somit nach dem 1.1.1961 geboren!
Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente in der DRV müßen/mußten Sie somit nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten (Pförtner, Museumswärter, Nachtportier++++) dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!
Sie müßen jegliche Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen zeitnah bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt anzeigen! (Siehe hierzu in Ihrem DRV-Rentenbewilligungsbescheid!)
In jedem Fall müßen Sie davon ausgehen, daß Sie als Bezieher von voller Erwerbsminderungsrente bei der DRV ggf. schlafende Hunde wecken, wenn Sie leichte Tätigkeiten nur noch unter 3 Stunden ausüben können und sich plötzlich so fit fühlen, daß Sie sich Selbsständig machen können!
Ggf. gefährden Sie Ihre volle Erwerbsminderungsrente!
Ein weiterer Punkt ist die Krankenversicherung!
Hier müßen Sie mit Ihrer Krankenkasse klären, inwieweit Sie für Ihr Zusatzeinkommen aus der Selbstständigkeit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abführen müßen, weil dieses Zusatzeinkommen ja in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) in der Regel noch gar nicht berücksichtigt ist!
Ebenso ist die steuerliche Seite vorher abzuklären, inwieweit Sie da entsprechende Nachweise präsentieren müßen!
Fazit:
Wer mit voller Erwerbsminderungsrente plötzlich so fit ist, daß er sich Selbstständig machen kann, der muß sich fragen lassen, ob dann die Grundvoraussetzungen für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente überhaupt noch vorliegen!
Ohne Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes bzw. ohne vorherige Abstimmung mit Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt gefährden Sie ggf. Ihre volle Erwerbsminderungsrente!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Du schreibst in einer anderen Frage
wir
Wir sind mindestens zwei Personen. Warum soll dann das Gewerbe auf Deinen Namen laufen?
Das ist aber eine nachrangige Frage in Eurem Fall. Zunächst mal braucht es die Genehmigung vom Bauamt, den Gartenbereich gewerblich nutzen zu dürfen. Ohne kannst Du anmelden so viel Du willst. Ausführen wirst Du dann zwar können, dann aber mit entsprechender Strafe rechnen dürfen.
So. Gewerbe kann angemeldet werden. Vorausgesetzt, das Teilgrundstück wurde zur gewerblichen Nutzung frei gegeben. Bitte verlasst Euch da nicht auf einen mündlichen Bescheid. Ob die Umwandlung auch im Grundbuch eingetragen werden muss wäre zu recherchieren. Das wäre dann unter Umständen mit Kosten verbunden. - Vorausgesetzt, die Nachbarn sind einverstanden.
Ein Logo habt Ihr also schon. Das ist bitte sicher nicht irgendwo abgekupfert, sodass es nicht zu urheberrechtlichen Problemen kommen kann?
Wird ein Gewerbe bei der zuständigen Stadtverwaltung angemeldet, wird diese Anmeldung dem Finanzamt gemeldet. Sinnvoll und ratsam ist es, gleich mit dem entsprechenden Papier beim Finanzamt vorbei zu gehen.
Es wird dann eine neue Steuernummer zugesandt. Und dann ist jährliche Einkommensteuererklärung Pflicht.
Aus Deinen vorhergehenden Fragen lese ich manche Aktion heraus. Bitte kläre erst mal die von mir hier genannten rechtlichen Themen. Gehe also zuerst zum Finanzamt, frage dort, ab welchem Zeitpunkt das Gewerbe im Bedarfsfall angemeldet werden soll.
Denn tatsächlich haben die Finanzämter da einen Spielraum. Es muss nicht zuerst das Gewerbe angemeldet werden und danach erst viel wesentlichere Fragen abgeklärt werden.
Hindert Dich kein Mensch dran. Beachte aber bitte unbedingt meine anderen Gedankenausführungen.
Die RV hindert ihre Bezugnehmer nicht daran sich selbständig zu machen. Allerdings will sie halt vom ersten verdienten Cent an über die Einnahmen informiert werden.
Beachte bitte: Über die Einnahmen. Dass dann am Ende des Jahres von den Einnahmen im besten Fall ein Verdienst übrig bleibt steht auf einem anderen Blatt. Du bist also gut beraten, wenn Du guten Kontakt mit der Beratungsstelle vor Ort zur Gewohnheit machst.
Verdienen darfst Du ja 6.500,- im Jahr. Und arbeiten drei Stunden täglich an aufeinander folgenden Tagen.
Wenn Du also von WIR schreibst und vier Stunden planst, dann überlege, auf wen ein Gewerbe angemeldet wird. Und unter Umständen halt auch, welche Rechtsform das Gewerbe haben kann bzw. soll.
Bei einem WIR kann ja auch an eine Gemeinschaft Bürgerlichen Rechts, eine Gemeinschaft mit beschränkter Haftung, eine Gemeinschaft mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaft .... gedacht werden.
Ach ja: Die Lebensmittelkontrolle (oder wie das heißt) muss, natürlich, auch mit den für das Cafe einzurichtenden Dingen einverstanden sein.
Ja. Mir ist klar, dass ich nicht nur Deine Frage beantwortet habe. Wenn es ein klares Ja oder Nein geben würde hätte ich mich darauf beschränkt.
"Verdienen darfst Du ja 6.500,- im Jahr"
Das ist falsch! Der Hinzuverdienst beträgt 6300 € im Jahr. Einkommen darüber werden zu 40% auf die EM-Rente angerechnet.
Na gut. Von mir aus. Wird aber sicherlich im Beratungsgespräch dann auch noch rechtsverbindlich schriftlich gegeben. Die entsprechende Broschüre wird auf jeden Fall angeboten wie warme Semmel. Und da sind dann auch Rechenbeispiele drin.
Das weiß ich. Und ja: Ich war faul.
Solange du unter 3 Std. tgl. Arbeitszeit bleibst und nicht mehr als 6300 € Jahreseinkommen hast, bekommst du von der Rentenversicherung keine Probleme. Angeben musst du es aber dort.
Kleingewerbe gibt es nicht.
Du kannst ein Gewerbe anmelden.
Wenn du dich innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen bewegst, wird nicht angerechnet, kannst du nur weniger als 3 Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen, bist du weiterhin voll erwerbsgemindert
Stimmt! Der Hinzuverdienst beträgt 6300 € im Jahr - es gibt seit 2017 nur noch eine Jahresbetrachtung, keine Monatsbetrachtung mehr - das Einkommen kann also schwanken. Verdient man mehr als diesen Freibetrag, werden 40% des übersteigenden Betrages von der EM-Rente abgezogen (ein Zwölftel pro Monat).
Außerdem gibt es einen individuellen Hinzuverdienstdeckel, den man ebenfalls nicht überschreiten darf.
Wie willst du den 3 Stunden Nachweis ohne Arbeitgeber führen?
Ein Nachweis wird bei Selbständigen nicht verlangt, da reicht eine Erklärung - wer will das Gegenteil beweisen? Wenn das Gewerbe allerdings die Haupteinnahmequelle darstellt, wird es kritisch. Glaubwürdig muss es schon sein.
Es geht in meiner Frage um das Anmelden eines Klweingewerbes beie Rente bei voller Erwerbsminderung. ginge dfas???