Kleingewerbe trotz Festanstellung steuerfrei?

3 Antworten

Du verwechselst Einkommensteuer mit Umsatzsteuer.

Einkommensteuer fällt immer an.

Bis 17500 Euro Umsatz aus der selbstständigen Tätigkeit kannst Du Dich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Dann musst Du keine ans Finanzamt abführen, kannst aber auch keine in Rechnungen ausweisen und keine Vorsteuer absetzen.

Hallo Scorsese1982,

wie AchimP schon richtig geantwortet hat, hier kannst du es selbst nachlesen in klicktipps.de unter Eigenes Gewerbe -> Gewerbe, Freiberufler, Angestellter, Nebeneinkünfte
Weiterhin im Teil 1 unter Finanzamt findest du folgendes wie z.B.: Will ich als "Kleinunternehmer besteuert" werden, also ohne Umsatzsteuer arbeiten, oder will ich auf diese Umsatzsteuer-Befreiung verzichten? Wenn ich auf die Umsatzsteuer-Befreiung verzichte, also mit Umsatz- und Mehrwertsteuer arbeiten will, bin ich 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden. Wenn ich mehr als 17.500 € Umsatz (Brutto!) im Gründungsjahr habe, muss ich mit Umsatzsteuer arbeiten.

Hoffe, dies hilft dir schon mal weiter!?

Gruß siola

PS: Als Single hast du bei der Einkommensteuer den gleichen Freibetrag wie jeder normale Bürger auch mit aktuell 8.130 € im Jahr 2013!

Du kannst dich nur von der Umsatzsteuer befreien lassen die du den Endkunden als Mehrwertsteuer berechnen müßtes. Einkommensteuer muß du von deinem gesamten Einkommen bezahlen das den Freibetrag übersteigt.