Kleingewerbe still legen?

7 Antworten

Du musst das Gewerbe abmelden, da geht dann auch eine Info ans Finanzamt. Aber das rate ich dir mit deinem Steuerberater zu besprechen wg. Firmenkapital etc.

Du kannst es stillegen, od. abmelden. Eine Kopie davon an das FA schicken am besten mit Schreiben dazu, dass keine Einkünfte vorliegen. Eine UST- Jahreserklärung muss vllt. trotzdem noch gemacht werden, wenn es nur stillgelegt ist. Wenn keine Einnahmen im betreffenden Jahr waren, kann auch eine Nullmeldung abgegeben werden. Allerdings kannst du dich auch als Kleinunternehmer einordnen lassen und gar keine UST-Erklärung abgeben. Das mußt du mit dem Finanzamt dann besprechen od. schriftlich beantragen.

Du musst die steuerlichen und gewerberechtlichen Aspekte unterscheiden:

  • Im Gewerberecht gibt es kein "ruhen" oder "stilllegen". Wenn du das Gewerbe nicht ausübst, bist du verpflichtet, es abzumelden. eine saisonale, urlaubsbedingte oder krankheitsbedingte Unterbrechung zählt natürlich nicht.

  • Im Steuerrecht kannst du das Gewerbe "ruhen" lassen und musst vorerst keine Umsatzsteuervoranmeldungen mehr abgeben.

Solange das Unternehmen besteht, muss man auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Wenn keine Umsätze erzielt werden, beträgt die Höhe des Umsatzes halt 0 Euro.

Du könntest es dem Finanzamt mitteilen, falls Du Vorauszahlungen leisten oder Voranmeldungen abgeben musst.

Solange das Gewerbe angemeldet ist musst du eine Umsatzsteuererklärung machen, zumindest dann eine "Nullmeldung". Ansonsten melde das Gewerbe ab und wenn du weiter machst halt wieder an.