Kleingewerbe Schreiner ; Was darf ich, was nicht?

2 Antworten

Die Gewerbeanmeldung dient nur der Legitimation, gewerblich tätig werden zu dürfen. Dafür muss man weder qualifiziert sein, noch irgend etwas über die IHK in Gang setzen. Du kannst mittels Gewerbeschein deine selbst gemachten Produkte offiziell verkaufen. Als direkte Folge des Gewerbes musst du allerdings die daraus resultierenden Einnahmen (abzüglich der dabei entstandenen Ausgaben) bei deiner Steuererklärung als Einkünfte aus Gewerbe angeben und nachweisen (kleine Buchführung, einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). Als Kleingewerbe treibender musst du auch noch keine Mehrwertsteuer ausweisen, es sei denn deine Einnahmen bewegen sich oberhalb einer Grenze, die aber irgendwo im fünfstelligen Bereich liegt.

Das habe ich ja berreits verstanden, was nur die Frage ja ist ob ich dann alle Schreinertätigkeiten erledigen darf wie zb im Kundenauftrag ein Regal bauen oder ähnliches

Es gibt kein Kleingewerbe - in keinem Gestz taucht dieser Begriff auf.

Es heißt deswegen nicht "Kleingewerbe treibender" sondern Kleinunternehmer.

Was Du ohne Meisterbrief darfst und was nicht, kannst Du bei der Innung erfragen.

(Es muss ja nicht die in Eurer Gegend sein.) ;-)