Kleingewerbe mit onlineshop?

1 Antwort

Hey, hier musst du etwas aufpassen, nicht verschiedene Dinge durcheinander zu bringen:

Die sog. Kleinunternehmerregelung kannst du in Anspruch nehmen, wenn davon auszugehen ist, dass du nicht mehr als 17.500 EUR Umsatz im Jahr erwirtschaften wirst. In dem Fall weist du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus, kannst aber auch keine Vorsteuer in Abzug bringen.

Was den Firmennamen angeht, so kann dieser ein Fantasiename sein. Hier gilt jedoch zu beachten: Wenn du dich nicht ins Handelsregister einträgst (was für solche Kleingewerbe aus Gründen der Kosten und des Aufwands eher selten der Fall ist), musst du diesem Firmennamen deinen echten Namen hinzufügen, z.B. Fa. XYZ, Inh. Peter Mustermann. Möchtest du das nicht, kommst du um eine Eintragung im HR nicht herum. Die Firmierung (als eingetragener Kaufmann) würde dann lauten: Fa.XYZ e.K.

Das Thema Domain ist noch mal ein anderes Thema. Hier reicht es in der Regel, wenn der Firmenname die Domain ist, also z.B. www.firma-xyz.de, jedoch musst du darauf achten, dass du a) keine Markenrechte anderer Leute/Unternehmen verletzt und b) im Impressum dieser Webseite die korrekte Firmierung (also ggf. inkl. "Inh. Peter Mustermann") und Kontaktdaten angibst.

Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort. Also wenn ich das dann richtig alles verstanden habe darf ich eine Website erstellen mit den Namen den ich will.  Ich darf aber keine rechte verletzen.  Ich muss aber auch im Impressum meinen Namen angeben bzw.  Wohnort usw. 

@alboz22

Garantieren kann ich dir das natürlich nicht, aber so ist die gängige Praxis.

Das mit den Rechten rauszufinden ist halt nicht so einfach. Am besten probierst du aus, ob dein Wunschname als Domain noch frei ist, ob du den Namen in der Form schon bei Google findest oder er gar im Markenregister (http://www.dpma.de/marke/recherche/) eingetragen ist.

Infos zu den erforderlichen Angaben im Impressum findest du z.B. hier:
http://www.impressum-recht.de/index.html

@TomHermanns

Noch etwas: Ob Handelsregister oder nicht, Kleinunternehmerregelung oder wie auch immer. Sobald du gewerblich aktiv wirst und damit Geld verdienen möchtest, musst du dein Gewerbe in deiner Gemeinde anmelden. Infos dazu gibt das Rathaus, Ordnungsamt, etc.

Eventuell macht auch ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater sowie das ein oder andere Buch zum Thema Selbständigkeit Sinn.

Die Antwort ist schon ein paar Jahre her aber eventuell kann man meine Frage dazu noch beantworten. :)

Bezüglich des Fantasienamen, kann dieser neben dem Vor- und Nachnamen einfach so benutzt werden? Oder muss dieser irgendwo eingetragen werden?

Weil auf der Gewerbeanmeldung finde ich dafür keine Zeile.

Danke vorab.