Kleingewerbe im Nebenerwerb ohne Hauptjob?
Hallo liebe Leute :)
So kurz zu meiner Geschichte:
ich bin vor paar Monaten leider gekündigt worden und hab jetzt die Chance gewittert mich selbstständig zu machen.
Im Moment bin ich noch arbeitslos und beziehe ab nächsten Monat mein erstes Arbeitslosengeld da ich erst noch freigestellt war.
Jetzt geht es darum, ich habe demnächst genauer gesagt am 02. Mai ein Gespräch beim Arbeitsamt wegen dem Existenzgründerzuschuss. Davon hängt ziemlich viel ab denn wenn ich diesen bekomme möchte ich nicht noch ein 30 % Teilzeitjob anfangen sondern mich komplett auf die Selbstständigkeit konzentrieren!
Sollte ich den bekommen, passt es dann wenn ich mich als Kleingewerbe im Nebenerwerb angemeldet habe, denn soweit ich weiß kann man das auch nutzen um erst mal erfolgreich zu werden oder/und um herauszufinden ob die Selbstständigkeit einem auch liegt?
2 Antworten
Ein Kleingewerbe kann man nicht anmelden. Du meinst wahrscheinlich die Kleinunternehmerregelung. Das ist aber keine Unterart von gewerbe sondern nur ein Steuererleichterungsverfahren, bei dem du von deinen Kunden keine MwSt erheben und an das Finanzamt abführen musst.
Die Frage nach dem Haupt- oder Nebenerwerb auf dem Gewerbeanzeigenvordruck hat keine rechtliche Bedeutung. Das nur eine rein statistische Frage. Häufig deuten die Jobcenter aber mehr daraus und erklären, dass sie (bei der Existenzgründung) keine Hobbys finanzieren...
Also gib ruhig an, dass du das Gewerbe zu Haupterwerb betreiben willst und erkläre dem JC, dass du in der Startphase noch ergänzende HIlde brauchst.
Ob Du Nebenerwerb sagst oder Haupterwerb, eigentlich ist das vollkommen egal. Jedenfalls dem Gewerbeamt und auch dem Finanzamt. Die Pflichten sind wie sie sind. Für die einen wie die anderen.
Wenn Du allerdings einen Existenzgründungszuschuss haben möchtest, dann wird es schwierig: Gewerbe erst anmelden, wenn das Amt sagt: "Wir wollen die Anmeldung sehen, sonst können wir nicht auszahlen."
Die machen nämlich gern folgendes: Lassen Dich anmelden und sagen dann nicht neu oder die ersten Monate verfallen... Bei letzterem hat man ja noch vergleichsweise Glück.
Sie werden aber von Dir einen Businessplan sehen wollen. Da ist genau zu beschreiben was Du machen willst. Dann ist das was Du da beschreibst in Zahlen zu übersetzen. Wichtig ist, dass das ganz schnell von Dir in die Gewinnzone gebracht werden soll. Denn sonst stimmen die sowieso nicht zu. Du sollst ja nach 9 Monaten bereits davon leben können.
Ich habe eine Vorlage für den Text- und Zahlenteil geschrieben. Findest Du in den Downloads auf www.d-dh.de Dann werden die Dir noch einige Formulare mitgeben. Auch eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Das bedeutet jemand der sich mit solchen Sachen auskennt soll bestätigen, dass die Zahlen von Dir ordentlich sind. Kannst Dich dann auch an mich wenden. Übrigens sind bei den Dateien auch vorweg und jeweils drinnen ein paar Hinweise zum ausarbeiten. Gibt es sicher auch von anderen, jeder hat eine etwas andere Art was zu machen. Guck einfach womit Du klar kommst.
Viel Erfolg mit Deinem Antrag! Leicht wird das nicht, leider.