Kleingewerbe im Mietobjekt: Muß der Vermieter Umsatzsteuern ans Finanzamt zahlen?

9 Antworten

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Die Vermietung u Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 12 UStG. ALSO GRUNDSATZ

NUR der Vermieter kann eventuell nach Maßgabe des § 9 UStG auf die Steuerfreiheit verzichten

In Deinem Fall ist zwar § 9 (1) UStG erfüllt, da ein Teil an einen Unternehmer vermietet wird, da Du aber ein Kleinunternehmer (Kleingewerbe unterstellt) bist, kann er Dir nach § 9 (2) UStG keine Option aussprechen, also keine USt ausweisen.

ALSO Ergebnis: Kein USt Ausweis möglich, es ändert sich nichts........

(Selbst wenn Du ein Regelunternehmer wärest, käme es darauf an wo die Wohnung liegt ob für diesen Teil eine Option möglich ist, dafür kann man dann die Erlasse zum § 9 UStG studieren, hier aber nicht nötig.

Hoffe es war verständlich und du kannst mit den Antworten was anfangen

so ist es - DH dafür

@mandelaua

Naja....
 
Man darf beim Zitieren des 9 niemals den 27 (2) vergessen.

@EnnoBecker

Hallo Enno, wie Recht Du hast. Ob Du es glaubst oder nicht, dass habe ich mir sogar ins Gesetz geschrieben... er ist sogar vorrangig zu prüfen!!!! Aber es ist hier immer die Frage, ob man jmd verwirrt wenn ich ein ganzes Steuerkompendium hier abgebe.... war doch ausführlich genug, oder? :-)

@RautenMiro

Natürlich. Aber man glaubt ja kaum, wieviele alte Hütten es noch gibt.

nein, beim Vermieter ändert sich gar nichts

Vermieter haben die Möglichkeit für gewerblich vermietete Objekte oder Räume zur Umsatzsteuer zu optieren. Dann wird auf die Miete noch Mehrwertsteuer aufgeschlagen.Der Vorteil ist, dass der Mieter die MWSt als Vorsteuer absetzen kann und somit für ihn Kosten-neutral ist. Der Vermieter kann jedoch nun die Vorsteuern aus den Kosten absetzen, sa dass es für ihn ein Gewinn ist. Er muß dies aber extra beantragen. Im Normalfall wird auf die Miete keine MWSt erhoben. Ob als Wohnung oder gewerblich ist dann absolut unerheblich.

Anders wie hier geschrieben braucht man nicht die Zustimmung des Vermieters, wenn es sich nur um einen Raum handelt.

Miete ist umsatzsteuerfrei

Und die Erde ist eine Scheibe.

Lachnummer; und warum müssen wir, auch auf die Betriebskosten, bezahlen. Wir haben angemietet Gewerberäume!

@schleudermaxe

Und warum muss der Video-Verleih Umsatzsteuer bezahlen? Die Videos werden ja ebenfalls vermietet.

Wenn der VM ein Kleingewerbe vermietet, wird in der Regel auf die Miete die Mehrwertsteuer berechnet. Bedeutet - es werden Räume für Gewerbezwecke vermietet - also nicht ein Kleingewerbe dem Mieter in seiner eigenen Wohnung erlaubt.

Bei den Nebenkosten wird der Nettobetrag auf der Rechnung ausgewiesen, hinzu kommt dann die jeweilige Mehrwertsteuer.

Nun willst Du ein Kleingewerbe offenbar in Deiner eigenen Wohnung ausführen. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Vermieters, wenn Publikumsverkehr zu erwarten ist.

Für den VM dürfte sich hier nichts ändern. Du musst dann das Gewerbe anmelden.

HÄ???

Es kommt hier allein auf die mietvertraglichen Vereinbarungen (Gewerberaum oder Wohnraum) an. In unseren Häusern müssen (leider) sogar einige Mediziner, die ja grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sind, zusätzlich zur Miete hierauf die Mehrwertsteuer (auch auf die kompletten Nebenkosten wie Versicherung und Grundstuer) bezahlen, weil wir eben optieren und somit abzuführen haben. Kassieren wir die Umsatzsteuer nicht, geht sie zu Lasten unserer Einnahmen. Das Finanzamt ist da gnadenlos. Also, es kommt nicht darauf an was Du machst, es kommt alleine darauf an, was der Vermieter abverlangt. Viel Glück.