Kleingewerbe anmelden, obwohl keine Einnahmen, nur Ausgaben?

5 Antworten

theoretisch kannst du natürlich ein (klein-) Gewerbe anmelden und dann auch deine negativen Einkünfte mit positiven Einkünften aus anderen Einnahmen (Vollzeit-Anstellung) verrechnen. Auch wenn du keine positiven EInkünfte aktuell hast, kannst du theoretisch den Gesamtverlust als Verlustvortrag auf das kommende Jahr "Mitnehmen" und mit den dann evtl. existierenden positiven EInkäufen verrechnen.

ALLERDINGS:

Wenn du nicht ganz sicher bist, dass du irgendwann mal tatsächlich anständig Gewinn mit der Fotografie verdienst (das wird nicht leicht sein, vor allem da du scheinbar noch sehr sehr sehr weit davon entfernt bist auch nur annäherns Ahnung davon zu haben, was du da vor hast) solltest du dir das lieber ganz genau (!) überlegen, denn dann wird irgendwann mal das Finanzamt zu dir kommen und dir "Liebhaberei" vorwerfen, das ist das, wenn jemand versucht, sich sein Hobby mit Hilfe des Finanzamtes zu finanzieren und über längere Zeit hauptsächlich Ausgaben und kaum Einnahmen hat.

Erstmal euch allen ganz lieben Dank für die Infos.

Also, nicht dass ihr mich falsch versteht: natürlich möchte ich nicht das Finanzamt betuppen oder mich ohne Gewinnabsicht bereichern. Ich bin auch nicht darauf aus, mich Fotografin zu nennen, ohne dies zu sein, sondern:

Ich fotografiere seit gut zwei Jahren. Jetzt bin ich dabei diverse Fotokurse zu besuchen, um das ganze zu optimieren. Bisher habe ich Freunde und Bekannte "zum Spaß" fotografiert. Jetzt haben mich schon öfter Freunde von Freunden angesprochen, die auch solche Fotos machen wollen. Natürlich werde ich mit dem Vorhaben nicht reich. Und ich habe auch eine Vollzeitstelle in einem Verwaltungsjob, die ich nicht aufgeben werde. Aber ich würde durchaus gern für diese Fotoarbeiten einen kleinen Obelus nehmen wollen, denn ich bin zum Teil schon 3-4 Stunden unterwegs für die Fotos, plus anschließende Bearbeitung der Bilder.

Und ich würde den Bereich gern erweitern, in dem ich auch Portrait- und Babyfotos anbieten würde, für die ich die Sachen halt jetzt einkaufen würde, ich muss ja schließlich was haben, womit ich üben kann.

Und da hab ich nicht ganz geschnallt, ob ich bei der Lohnsteuer für meinen Vollzeitjob diese Sachen mit aufführen kann und ob ich dann schon ein (Klein)Gewerbe anmelden muss oder ob ich das alles gar nicht brauche und auch nicht mit dem Vollzeitjob absezten kann. Mein Arbeitgeber würde übrigens von meinen privaten Fortbildungen auch ein wenig profitieren, weil ich damit im Job auch arbeiten kann.

Wie viel ich letztlich mit diesem Hobby verdienen kann oder werde, kann ich jetzt noch nicht absehen.

Was also soll/kann ich tun?

So ueber 2-3 Jahre gesteht Dir das Finanzamt, oder vielmehr der Sachbearbeiter Verluste zu. Dabei werden die hoeherwertigen Sachen wie PC, Kamera und Objektive ueber 5 Jahre abgeschrieben. Aber dann sollte langsam aus Verlusten Gewinne (muessen ja nicht groß sein) werden, sonst kommt das boese Wort "Liebhaberei" ins Spiel.

wenn du kein Einkommen hast, zahlt du auch keine Steuern und kannst folglich auch nichts von deiner Steuer absetzen. Geld bekommst vom Finanzamt bei Verlustgeschäften keines

Oder denke ich ohnehin schon falsch???

Ja, und gleich in zweierlei Hinsicht: http://www.foto-tipps.com/blog/gewerbeanmeldung-als-fotograf/

Ohne nachweisliche Berufskentnisse und Gewinnerzielungsabsicht scheitert dein Plan. Und wenn du den Eindruck erweckst, du seist (ausgebildeter) Fotograf, trifft dich die volle Wucht des Gesetzes, wenn du handwerkliche Fotografie ausübst oder nur anbietest.

G imager761