Kleingewerbe angemeldet und nie genutzt!
Hallo, ich habe 2009 ein Kleingewerbe angemeldet und nie genutzt. Kann ich dieses einfach so wieder abmelden?
4 Antworten
Wundere mich ein wenig, daß sich das Finanzamt nicht gemeldet hat bzgl. Buchführung. Auch ein nicht betriebenes Kleingewerbe hat eine Buchhaltungspflicht. Das FA möchte sehen, daß tatsächlich keine Geschäfte / Umsätze / Gewinne / Verluste gemacht wurden. Also schnell abmelden. Dann spannen es die im Tiefschlaf befindlichen Finanzbeamten vielleicht nicht.
Aber wenn ich es nicht nutze kann ich ja auch keine BUchführung durchführen.
Ich habe einmal kurz nach der Anmeldung einmal Post bekommen sonst nie wieder. Ich glaube ich habe noch nicht mal meine STeuernummer... ;-)
Ganz einfach abmelden und gut sit.
Super danke schön...
hallo, ich habe ein ähnlichen Fall, ich habe 2009 eine Gewerbe angemeldet und nie benutzt, Die Kollegen vom finanzamt haben mir anfang 2010 ein Formular mit Steuernummer geschickt den ich ausfüllen und zurück schicken sollte. das hatte ich damals aber nicht gemacht.
kann ich jetzt auch einfach meine Gewerbe abmelden und gut ist ?? (ich bin seit 2010 auch angestellter und habe regelmäßig Lohnsteuer bezahlt
Danke
Ja, kannst du. Und zwar dort, wo du es angemeldet hast.
Ok vielen Dank, das habe ich mir fast gedacht. Ich bin aber 2009 auch umgezogen und habe dies nie umgemeldet.