kleingarten zum 30.6.per aufhebungsvertrag gekündigt,erhalte ich pacht,steuern,umlage usw zurück?
hallo, ich konnte aus gesundheitlichen gründen meinen garten in einer kleingartensparte nicht mehr bewirtschaften. der gartenspartevorsitzender sagte,er habe einen nachfolger ,der dringend einen garten sucht. wir haben uns auf einen preis geeinigt und der vorsitzende hat mir zum 30,06, einen aufhebungsvertrag gegeben und der neue bekam einen pachtvertrag ab 1.07. nun meine frage die pacht ,umlage,steuern usw habe ich schon für das jahr bezahlt (94 Euro) müsste ich nicht die häffte zurückerstattet bekommen???der vorsitzende meinte, es gäbe nichts,da ein vertrag nur zum jahresende kündbar wäre . in meinem aufhebungsvertrag steht aber,dass meine mitgliedschaft und der bestehende pachtvertrag zum 30.6. gekündigt ist .Weiss da jemand bescheid???? steht auch gross darauf,,aufhebungsvertrag zwischen stadtverband und mir zum 30.6.-----vielleicht kann mir jemand helfen????
1 Antwort
Hi mickmaus5, die Kündigung ist erfolgt durch den Aufhebungsvertrag zum 30.6. - es hat mit einer normalen Kündigung eines Pachtvertages mit Jahresendabschluß nichts zu tun. Ergo sollten auch alle Forderungen /Gutstellungen bis zu diesem Tag abgerechnet werden. Sonst würde für die Parzelle ein halbes Jahr lang doppelte Beträge verbucht werden, weil der neue Pächter ja auch ab 1.7. zahlt. Und das kann rechnerisch und umlagetechnisch nicht richtig sein. Du könntest auch Montag den Verband anrufen und Dich dort kundig machen.
danke für deine antwort, war beim stadtverband für kleingärtner die haben mir gesagt,es gibt nichts,ich hätte es mir von dem neuen eigentümer geben lassen müssen.ich bin der meinung dass der neue pächter doch nichts mit meiner pacht zu tun hat,sondern die doch abgeführt wird. habe sie jetzt nochmal schriftlich aufgefordert---aber glaube nicht dass da was erstattet wird. naja wegen 50 euro einen anwalt nehmen,finde ich auch übertrieben. werde mich wohl damit abfinden,dass es nichts gibt