kleingarten zum 30.6.per aufhebungsvertrag gekündigt,erhalte ich pacht,steuern,umlage usw zurück?

1 Antwort

Hi mickmaus5, die Kündigung ist erfolgt durch den Aufhebungsvertrag zum 30.6. - es hat mit einer normalen Kündigung eines Pachtvertages mit Jahresendabschluß nichts zu tun. Ergo sollten auch alle Forderungen /Gutstellungen bis zu diesem Tag abgerechnet werden. Sonst würde für die Parzelle ein halbes Jahr lang doppelte Beträge verbucht werden, weil der neue Pächter ja auch ab 1.7. zahlt. Und das kann rechnerisch und umlagetechnisch nicht richtig sein. Du könntest auch Montag den Verband anrufen und Dich dort kundig machen.

danke für deine antwort, war beim stadtverband für kleingärtner die haben mir gesagt,es gibt nichts,ich hätte es mir von dem neuen eigentümer geben lassen müssen.ich bin der meinung dass der neue pächter doch nichts mit meiner pacht zu tun hat,sondern die doch abgeführt wird. habe sie jetzt nochmal schriftlich aufgefordert---aber glaube nicht dass da was erstattet wird. naja wegen 50 euro einen anwalt nehmen,finde ich auch übertrieben. werde mich wohl damit abfinden,dass es nichts gibt