Kleiner Waffenschein trotz eingestelltem Verfahren?
Hallo, ich würde gerne den kleinen Waffenschein beantragen.
Ich bin nicht vorbestraft oder auch sonst nicht negativ aufgefallen, jedoch hatte ich vor knapp zwei Jahren mal ein Verfahren wegen Unterschlagung. Ich sollte damals einen Einkaufswagen geklaut haben, dass ganze war natürlich totaler Quatsch und wurde schließlich auch wegen mangelndem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung eingestellt.
Nun meine Frage, wurde dies irgendwo gespeichert und könnte sich negativ auf die Ausstellung des KWS auswirken?
Vielen Dank und liebe Grüße :)
4 Antworten
Nein, ein eingestelltes Verfahren ist kein Problem und darf auch nicht gespeichert werden. Ich hatte ein ähnliches Problem als ich meinen KWS damals beantragte. Da war bei der Staatsanwaltschaft auch noch rechtswidrigerweise ein eingestelltes Verfahren (welches absolut lächerlich war) gespeichert weswegen sich die Erteilung des KWS massiv verzögert hatte. Daraufhin schrieb ich die zuständige Staatsanwalt per Einschreiben an und forderte sie unter Androhung rechtlicher Schritte auf umgehend sämtliche Daten bzgl. des eingestellten Verfahrens zu löschen und eine entsprechende Meldung an die Waffenbehörde zu veranlassen. Drei Tage später hatte ich den KWS im Briefkasten und mittlerweile bin ich zudem Sportschütze und besitze eine WBK und mehrere scharfe großkalibrige Schusswaffen.
Habe ihn inzwischen bekommen, Sorge war also unbegründet :)
Da sollte nix passieren. hatte selbser mal ne Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und habe trotzdem wbk und kws
Wohl kaum.
Einfach beantragen, wenn er nicht ausgestellt wird, dann wird man es dir mitteilen!
Guten Abend,
nun also wenn es tatsächlich gespeichert wurde dann sieht es für dich schlecht aus aber glaube nicht das sowas gespeichert wird weil nur ein richtige Straftat die auch vom Richter eingetragen und anerkannt ist denke ich jz mal.