Kleiner Unfall während Probezeit im Regen?

2 Antworten

Hallöchen,

die Aussage des Polizisten bzgl. des Verwarnungsgeldes ist richtig. Hier liegt "lediglich" ein Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr vor, welcher einen Unfall mit Sachschaden zur Folge hatte. Das wird mit einem Verwarnungsgeld von 35 € geahndet (s. bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog).

Verwarnungsgelder ziehen keine Probezeitmaßnahmen nach sich. Das ist nur bei Verstößen, die mit Punkten geahndet werden, der Fall. Von daher musst du nicht mit einer Verlängerung rechnen.

Unfälle passieren das sollte kein Grund sein warum die Probezeit verlängert wird

Es kommt auf den zugrunde liegenden Verstoß und auf die Unfallfolgen an.
Wenn der Unfall z.B. durch Vorfahrtsmissachtung verursacht wurde, liegt ein A-Delikt vor (Vorfahrt missachtet mit Unfallfolge) und es werden Probezeitmaßnahmen ergriffen. Parkplatzrempler hingegen haben keine Probezeitfolgen.

Die Art des Verstoßes ist jedoch egal, wenn durch den Unfall Personen verletzt oder gar getötet werden. In diesem Fall droht eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung und dann wird's hinsichtlich der Probezeit ebenfalls kritisch.