kleiner Laden mit Café und Gebäck – was für Auflagen?

4 Antworten

Wenn du Lebensmittel, in dem Falle Kuchen in Verkehr bringst musst du schon etliche Auflagen erfüllen. Solltest du den Kuchen selber herstellen kommen noch einige Auflagen hinzu. Hier mal ein Auszug aus einem Merkblatt, welches du auf dem reinkopierten Link runterladen kannst:

"Anforderungen an die Betriebsstätte (Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten, das Vorhandensein von Toiletten, Handwaschbecken etc.)

• Spezifische Anforderungen innerhalb des Raumes – oder der Räume (hygienische Eignung von Bodenbelägen, Wänden, Decken, die Beschaffenheit von Türen und Fenstern, die Reinigung/Desinfektion von Arbeitsgeräten sowie Vorrichtungen zum Waschen von Lebensmitteln)

• Wasserversorgung

• Hygienische Grundforderungen gegenüber Lebensmittelabfällen

• Einhaltung der Lebensmittelvorschriften (Lagerung, Schutz von Kontamination und Ungeziefer, Beachtung von Temperaturen, Kühllagerung, Umgang mit Abfällen)

• Personalhygiene

• Schulung/Information der Mitarbeiter"

Hier der Link:

https://www.muenchen.ihk.de/de/innovation/Lebensmittel/Verkehr-mit-Lebensmitteln

beim friseur gibt's auch kaffee wenn gewünscht,es hängt immer vom hauptgewerbe ab welche auflagen du erfüllen musst.bei nur kaffee und kuchen brauchst gewerbeanmeldung wie jeder und dazu kommt lehrgang über umgang mit lebensmitteln

Es ist ein Unterschied, ob Du als Hauptgewerbe Kaffee (Getränke) und Kuchen (Speisen) abgibts, oder ob dieses eine Nebensache (Kundenservice) darstellt.

Hey PeggyDoo. Dein Betrag ist ja nun etwas älter. Hast du inzwischen mehr herausbekommen? Ich stelle mir mein Konzept ähnlich vor und glaube auch nicht, dass es so einfach sein kann. Freue mich von dir zu hören