Kleiner Finger krumm gebrochen. Kosmetische Operation?
Hallo liebe Leute, ich habe mir vor zwei Wochen, bei einem Autounfall meinen linken kleinen Finger gebrochen. Da er nach aussen gebrochen war, musste ich operiert werden damit er wieder gerade wächst. Ich habe eine Unfallversicherung und wollte nun wissen ob es eine Kosmetische OP war oder nicht. MFG Denis
4 Antworten
NEIN. Das war keine kosmetische OP. Das war normale übliche ärztliche Behandlung nach Unfall. Deine Unfallversicherung hat damit relativ wenig zu tun. Selbst bei Fingerverlust wäre die prozentuale Schädigung des Körpers fraglich (kleiner Finger zählt nicht viel).
Nein weil wenn der Artur sagt das es operiert werden muss damit du den Finger vollständig bewegen kannst übernimmt das alles die Krankenkasse
ob es eine kosmetische Operation im Sinne der Unfallversicherung war, ist doch nur interessant, wenn die Krankenversicherung die Kosten dafür nicht übernehmen will. Erst dann wäre es wichtig zu wissen, ob die Unfallversicherung die Kosten für diese "kosmetische" Operation übernimmt.
dies war keine kosmetische operation sondern eine medizinisch notwendige heilbehandlung. trotzdem solltest du deine unfallversicherung über den "schaden" informieren. rein vorsorglich für den fall, daß spätfolgen bleiben. evtl. hast du ja auch zusatzleistungen wie verletztengeld oder was es sonst noch so gibt eingeschlossen.