kleiner Cannabisdelikt im Führungszeugnis eingetragen?
Hallo
Ich wollte mal wissen ob ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis gemacht wurde, wenn ich im Juli 2009 mit 1g Cannabis + einem Joint (nochmal 0,2 vllt) erwischt worden bin. Es gab ein Verfahren, das aber bald eingestellt wurde wegen der geringen Menge. Ich mache mir da riesige Sorgen weil ich ein Working Holiday Visa für Australien beantragen wollte, es wäre mein Untergang wenn das nun nicht klappen würde.
Grüße Livey
5 Antworten
Dein Beispiel mit Sicherheit nicht..., denn es werden nur Verurteilungen vom ueber 90 Ts eingetragen auch im Betaeubungmitteldelikten.
Mach Dir mal keine Sorgen. Verfahrenseinstellungen tauchen im Führungszeugnis nicht auf, auch nicht im Erweiterten. Da hast Du nix zu befürchten. Die stehen bei Erwachsenen noch nicht mal im Bundeszentralregister drin.
damals war ich noch Minderjährig (17), jetzt volljährig, ändert das etwas an der Sache?
Nein, das ändert nichts. Das steht dann zwar im "Erziehungsregister", darauf haben aber auch nur Strafverfolgungsbehörden zugriff. Das wird auch mit dem 24. Lebensjahr wieder gelöscht und im Führungszeugnis taucht es sowieso nicht auf.
Egal ob Minderjaerig od. Volljaerig im das Zentralregister werden nur Verurteilungen einer gewissen hoehe eigetragen . Freisprueche und Einstellungen niemals... Lediglich die Polizei darf einm elktr. Kriminalaktennachweis fuehren ( KAN ). Diser sagt aber ueber Schuld und Unschuld nichts aus , sondern ist normalerweise eine Polizeinterne INFO, aber was ist schon normal...
Das ist leider nicht richtig. Einstellungen nach § 45 JGG werden sehr wohl eingetragen:
http://www.juraforum.de/gesetze/bzrg/60-eintragungen-in-das-erziehungsregister
Im Führungszeugnis erscheinen nur Strafen ab 90 Tagessätzen. Jugendstrafen sowieso nicht.
Eingestellt Verfahren kommen in kein Führungszeugnis.
Eingestellt worden!! Dann ist überhaubt nichts los .)
Stimmt lediglich im KAN der Polizei kann so etwas max 10 Jahre gespeicher bleiben.