Kleidung verkaufen bei Grundsicherung?

3 Antworten

Wenn das deine eigenen sind, dann handelt es sich um Vermögensumwandlung, du wirst dann ja kaum mehr dafür bekommen als sie mal gekostet haben, nur wenn du mehr bekommen würdest, hättest du Einkommen erzielt und das würde anzugeben sein und würde mindernd auf deine Leistungen angerechnet !

Wenn du das gewerblich machst und dadurch Einkommen erzielst, dann musst es auch angeben.
Wenn du deine eigenen Sachen gelegentlich auf dem Flohmarkt verkaufst, dann musst es nicht angeben, das wäre lediglich eine Vermögensverschiebung deiner Ware zu Geld.

kannst du machen, musst du aber nicht