Kleiderkreisel, Mädchenflohmarkt und Co. 2 Fragen_ Gibt es Kaufverträge? Bindender Kauf?
Gibt es auf so Seiten, wie Kleiderkreisel, Mädchenflohmarkt etc. sowas wie Kaufverträge? Hab jetzt ne schlechte Bewertung gelesen von einer, die meinte, dass Bankdatenaustausch = Kaufvertrag sei. Dann habe ich die AGB's und FAQ's gecheckt und da stand das nirgends.
Und eine andere Geschichte, dass ich auf Mädchenflohmarkt etwas gekauft habe, dann aber es billiger woanders entdeckt habe, dann wollte ich den Kauf , gleich eine Stunde nach dem Kauf stornieren, und jetzt wollen die Betreiber bei Mädchenflohmarkt, dass ich das Geld trotzdem überweise, weil gekauft sei gekauft. Und das Mädel geht mir auch schon auf die Nerven und wird unhöflich, ich solle endlich überweisen, dabei hab ich ihr von Anfang an geschrieben, dass ich das erst am Donnerstag machen kann. Hat die wohl nicht richtig gelesen, aber ich will mich nicht rechtfertigen. Noch dazu schreibt sie auf Kleiderkreisel, obwohl ich bei Mädchenflohmarkt gekauft habe....???!!! Was soll ich tun? Wie soll ich reagieren?
Hab überlegt mich einfach abzumelden, aber können die mich dann dran kriegen? Wie bei ebay?
5 Antworten
Diese Art der geschilderten Käufe (Mädchenflohmarkt, Kleiderkreisel, Ebay usw) sind selbstverständlich bindende Verträge nach BGB (zwischen Privatleuten) die einzuhalten sind.
Es geht um die übereinstimmende Willenserklärung, und diese ist erfolgt, als du den Kauf getätigt hast.
Widerrufsrecht hast du bei gewerblichen Händlern oder bei Versandhäusern. Deswegen immer schön die Klickfinger ruhig halten und erst denken, dann kaufen.
Sobald sich zwei Parteien über den Kauf und alle wesentlichen Bestandteile einig sind, wird immer ein Kaufvertrag geschlossen. Daher sind die Käufe selbstverständlich auch bindend. Du kannst nicht einfach einen Kauf "stornieren" weil du den Artikel woanders billiger gefunden hast.
Wie versprochen, das Geld senden.
Sie hat aber das Recht auf sofortige Zahlung. Eine Zahlungsfrist bis zu einem bestimmten Termin ist nicht vorgesehen!
Wenn sie von Anfang an geschrieben hat, dass sie erst am Donnerstag zahlen kann, dann ist das ein gültiger Vertragsbestandteil.
Verträge sind in einzuhalten.
Verträge kann man in D schriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln abschließen. Schriftlich und mündlich dürfte klar sein.
Konkludent = schlüssiges Handeln.
Darunter fallen dann auch Käufe bei Kleiderkreisel, Ebay usw. wenn du entsprechend angeklickt hast, dann bist Du einen bindenden Kaufvertrag eingegangen.
Stornierungen muß der Verkäufer nicht akzeptieren.
Also am Donnerstag einfach überweisen.
Dann habe ich die AGB's und FAQ's gecheckt und da stand das nirgends
Logisch, sind ja auch die des Seitenbetreibers und der verkauft nichts
Gibt es auf so Seiten, wie Kleiderkreisel, Mädchenflohmarkt etc. sowas wie Kaufverträge?
Diese Verträge müssen nicht schriftlich erfolgen
Will ich doch! Hab ich doch geschrieben! (Mann, warum liest denn heutzutage keiner mehr richtig? -.-) Kann ich aber doch erst am Donnerstag, und SIE hat das nicht gelesen und nervt jetzt!