Kleiderkreisel- Drohung mit Anwalt?

10 Antworten

Vereinfach gesprochen: es war vereinbart, dass du die Schuhe versendest. Das hast du nachweislich gemacht. Damit hast du alles gemacht was erforderlich ist. Du bist nämlich nicht verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Paket auch ankommt.

Die Drohung mit dem Anwalt würde ich an deiner Stelle ignorieren. Versuch es mit einem Nachforschungsauftrag nochmal und warte auf das Ergebnis von der Post.

Okay aber sie meint ich müsste die Kosten für den Anwalt bezahlen oder irgendwas... Stimmt das? Ich habe keine Ahnung von sowas

Sie hat scheinbar "unversichert" per Päckchen verschickt - dementsprechend auch keinen Beleg erhalten, das sie abgeschickt hat

Kosten für den Anwalt musst du nur bezahlen wenn du auch das Geld für die Schuhe zurück zahlen musst. Das musst du wie gesagt nicht.

@uni1234

Ich glaube so einfach ist das nicht....ich würde hier auch unsere Rechtsschutz aktivieren. 

Wie kommst du auf das schmale Brett, der Versand sei hier nachgewiesen?

Es gibt keinen Einlieferungsbeleg und damit auch keinen Nachweis.

@Interesierter

Der Fragesteller hat keinen Einlieferungsbeleg, das stimmt. Allerdings wurde ein Nachforschungsauftrag gestellt. Das ist immerhin schon einmal ein Indiz dafür, dass das Päckchen auch abgeschickt wurde. Daneben sind weitere Beweiserhebungen möglich. Nichtsdestotrotz muss ich Dir dahingehend Recht geben, dass "nachweislich" zumindest eine missverständliche Wortwahl war.

@uni1234

Vielleicht wurde ja tatsächlich ein Päckchen verschickt.

Was, wenn der Verkäuferin bei der Adresse ein Fehler unterlaufen ist? Es gibt hier einige Möglichkeiten, die der Fragestellerin allesamt auf die Füße Fällen können.

Das Problem der Verkäuferin ist die Beweislast, aus der sie so einfach nicht herauskommen wird.

Pakete die im Inland oder in das EU-Ausland verschickt werden, sind gegen Verlust oder Beschädigung automatisch bis 500,-€ Haftungshöchstgrenze versichert. Bei Päckchen (bis zu 2kg) es wieder anders ausschaut. Dort fallen dann zusätzliche Gebühren (circa 2 bis 3,-€) an. Du hast von der Post eine Quittung bekommen, dass das Paket dort aufgegeben wurde. Mit selbiger kannst du online eigentlich dessen aktuellen Standort über die Paketrückverfolgung ermitteln. Zumindest die einzelnen Stationen sehen. 

Was jetzt die Käuferin angeht. Du hast den Nachweis dass das Paket abgeschickt wurde. Wenn die Post (aus welchen Gründen auch immer) das Paket oder Päckchen verschlampt, du nicht für den Schaden aufkommen musst. Wenn du Händler wärst, es wieder etwas anderes wäre. Wobei ein solcher für derartige Fälle aus gutem Grund versichert ist. 

Naja, wie dem auch sei. Sie kann ruhig mit Anwalt drohen. Nützen wird es ihr trotzdem nichts. Und sollte sie dir deshalb eine negative Bewertung geben (was sicher verständlich wäre), sie gut auf ihre Wortwahl achten sollte. Denn im Fall des Falles sonst weit aus mehr Ärger an der Backe hat. Da wären die 75,-€ die derzeit im Raum stehen eher Peanuts. 

Bei einem Päckchen gibt es keine Sendungsverfolgung. Damit erübrigt sich deine Argumentation, da der Verkäufer die korrekte Übergabe nicht beweisen kann.

@Interesierter

Bei einem Päckchen gibt es keine Sendungsverfolgung.

Mein Fehler, nicht daran gedacht das die Sendungsverfolgung nur für Pakete angeboten wird. Trotzdem muss der Fragesteller nicht für den Schaden aufkommen. 

@medmonk

Im Streitfall muss jede Seite die Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem gegenseitigen Schuldverhältnis beweisen. Die Zahlung dürfte einfach zu beweisen sein. Die Fragestellerin müsste nun die korrekt adressierte und ausreichend frankierte Übergabe an die Post beweisen. Das kann sie nicht und wird daher in einem Rechtsstreit immer unterliegen.

Dein Rat ist sehr gefährlich, da er die Fragestellerin sehr viel Geld kosten kann. 

Ich habe selbst schon so einen Prozess geführt und der Verkäufer ist gnadenlos untergegangen. Der Spaß hat ihn mehr als 300€ gekostet.

Hast du die Ware nicht versichert, ab einem bestimmten Warenwert mach das durchaus Sinn. 

Kann die Kundin beweisen das sie die Ware nicht erhalten hat, ist eine Rückerstattung des Geldes in meinen Augen rechtens. 

Sie hat gezahlt und somit ihren Teil des Vertrages erfüllt....

Ja und ich habe verschickt und somit auch meinen Teil erfüllt, ich kann es im Gegensatz zu ihr auch beweisen...

Die Fragestellerin hat das Päckchen aber auch zur Post gebracht und damit ihren Teil des Vertrages erfüllt.

@uni1234

Bei dem Warenwert halte ich eine Versicherung für wichtig. 

Wir reden hier nicht von 10 Euro. 

@uni1234

Das sie es zur Post gebracht hat....WIE will sie es beweisen

Mit dem Beleg von der Post und einer Zeugin?

@MrsWonderLandy

Du hast einen Beleg über den Kauf von Postwertzeichen. Dieser sagt zur tatsächlichen Übergabe aber nichts aus.

Was genau kann die Zeugin denn bezeugen? Kann sie die korrekte Adresse bezeugen? Wohl kaum. Das ist alles Andere als glaubhaft.

Ja das mag alles sein, aber sie hat auch keine Beweise, die Ware nicht erhalten zu haben und deshalb ist eine Rückerstattung in meinen Augen nicht fair.

@MrsWonderLandy

Sie muss auch nichts beweisen. Die Beweislast für den korrekten Versand liegt einzig und allein bei dir.

In deiner Antwort schreibst du "sie muss beweisen, dass sie das nicht erhalten hat" xD

@MrsWonderLandy

Diese Aussage wurde von Muecke72 getätigt und sie ist falsch. Die Beweislast liegt einzig und allein bei dir.

@Interesierter

Würde mir vorgeworfen werden ich hätte vor Ware UND Geld zu wollen .....ich würde versuchen zu beweisen das ich die Ware NICHT erhalten habe.

Der Kundin ohne Beweise sowas zu unterstellen ist schon...dreist. ^^

Hallo,

Ware für 75 Euro unversichert zu schicken ist für mich nicht nachvollziehbar.

Ja sie wollte ja nicht versichert bezahlen und das passiert eigentlich auch nicht oft, dass was verloren geht

Eben... Und gerade solche Portale, da weiss man nie...

Du bist gut beraten, das Geld zu erstatten, denn wenn der Käufer Ernst macht, gehst du Baden.

Um aus der Sache herauszukommen, müsstest du die Übergabe der Sendung an die Post beweisen, was du wohl nicht kannst, da du keinen Einlieferungsbeleg hast.

Damit wirst du im Streitfall immer unterliegen und zusätzlich zur Rückerstattung noch Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hast.

Ware im Wert von 75€ verschickt man nicht unversichert.