Klavierunterricht als freiberufliche Tätigkeit?

5 Antworten

Musiker sind freiberuflich tätig und müssen kein Gewerbe anmelden, sondern beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen bzw. die Aufnahme der Tätigkeit angeben. Wenn's nur ein paar Euro sind, die du damit verdienst, musst du zwar eine Steuererklärung mit ner einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung anfertigen, aber wahrscheinlich keine Einkomenssteuer bezahlen (bei einem GEWINN von unter ca. 7800€ m Jahr).

Mit "Das machst du schwarz. Das muss doch niemand wissen!" wäre ich mal ganz vorsichtig, vor allem, wenn du das eh legal und ohne Steuerzahlung machen könntest. Das liebe FA studiert nämlich auch die Kleinanzeigen. Ne Anzeige wegen Steuerhinterziehung ist nämlich nicht so prickelnd...

In welchen Größenordnungen stellst du dir das denn so vor? Hauptberuflich? Nebenbei? Arbeitest du noch was anderes?

LG...

ich würde so etwa im Bereich 1000 bis 1500 € monatlich einnehmen, da sind doch dann sicher Steuern fällig?

@lenchen301102

Das macht im Jahr 12000 bis 18000€ und dann kommt es drauf an, was du so alles "dagegen setzen" kannst, also welche Kosten dein Beruf monatlich verursacht (Versicherungen, evt.Miete, Fahrtkosten, Facliteratur...fällt mir bei deiner Richtung dazu ein). Und wenn DANN unterm Strich weniger als 7800€ (ungefähr) stehen, musst du KEINE Einkommensteuer bezahlen. Allerdings musst du Mehrwertsteuer ausweisen und auch ans FA abführen, wenn du mehr als 17500€ UMSATZ im Jahr machst...Ich weiß, alles kompliziert, aber nur am Anfang UND es gibt schlimmeres...Frag ruhig weiter...

Das liebe FA studiert nämlich auch die Kleinanzeigen.

lol

Das offenbart deine totale Unkenntnis. Kein FA auf dieser Welt studiert Kleinanzeigen oder interessiert sich auch nur eine Bohne für solche Fälle. Im Gegenteil - die FA versuchen soetwas möglichst zu umgehen, denn es kostet Geld und bringt nichts ein.

Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig, da Musiker als Künstler unter die Rubrik "Freiberufler" fallen. Auf jeden Fall beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Buchfühführung ist in dem üblichen Sinne nicht notwendig. Es werden nur die Einnahmen und Ausgaben verbucht. (Einnahmeüberschußrechnung) Mehrwertsteuerpflichtig wirst du erst, wenn 17.500,- € im Jahr überschritten werden. Darunter fällst du unter die "Kleinunternehmerregelung". Schwarz würde ich auf keinen Fall arbeiten, denn das bekommt das Finanzamt (Mundpropagandea) relativ schnell mit. Um die Versteuerung brauchst du keine Angst haben, da ist bezahlbar. Wichtig, wenn du dieses hauptberuflich machst: bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung anmelden!

Also, wenn Du das hauptberuflich machen willst, solltest Du schon ein Gewerbe anmelden! Dann mußt Du aber auch Steuern zahlen!

Ich würde mich an deiner Stelle einfach an die Musikschulen wenden oder willst du das privat machen? Der Vorteil bei Musikschulen wäre natürlich, dass du gleich einen großen Stamm an Kunden hättest. Z.B. hier kannst du fündig werden: http://www.cms-musikschule.de/

Schulung dieser Art ist kein Gewerbe sondern eine freiberufliche Tätigkeit. Die wird dann "nur" beim Finanzamt angemeldet.

Infos zu Gewerbe und Freiberuf: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php